Oberhausen. Falschparkern darf man nicht selbst als Hauseigentümer mit Blumenkübeln das Leben schwer machen. Das zeigt ein Fall aus Oberhausen-Osterfeld.

Er hat es gut gemeint, Hartfried Gustmann, seit vielen Jahren Anwohner der Straße Auf der Höchte, einer Parallelstraße der Kampstraße in Osterfeld. Dort bewohnt er mit seiner Frau ein Reihenhaus. Aber überall dort, wo lediglich ein Parkplatz pro Eigenheim angelegt werden musste, gibt es heute Parkplatzprobleme.

Weil immer wieder Falschparker vor seinem Haus parkten und die Durchfahrt erschwerten, hat er in Absprache mit einem Nachbarn dort Blumenkübel aufgestellt. Aber das ist eine ungenehmigte Sondernutzung, wie ihm jetzt im Amtsdeutsch vorgehalten wurde.

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Irgendjemandem muss es missfallen haben, dass Gustmann mit seinem Blumenschmuck zwei (illegale) Parkplätze zunichte gemacht hat. „Aber erstens darf dort nicht geparkt werden“, sagt er. Zweitens werde dadurch die Durchfahrt auf der schmalen Straße beeinträchtigt. Und drittens sei es doch zum Nachteil aller Anwohner, wenn sie später gemeinsam dafür bezahlen müssten, dass der Bürgersteig kaputtgefahren ist und saniert werden muss.

Sogar Reflektoren angebracht

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Folglich sprach im Frühjahr 2018 aus seiner Sicht nichts dagegen, dem Problem mit einer Verschönerung des Straßenbildes und damit ganz unbürokratisch zu Leibe zu rücken. Die Blumenkübel sind gepflegt. Daraus blüht es farbenprächtig. Reflektoren verhindern, dass man sie in der Dunkelheit bei eingeschaltetem Licht als Autofahrer übersieht.

Sondernutzungen

Eine Sondernutzung ist eine Benutzung einer Sache, die eigentlich im Gemeingebrauch ist. Und zwar solcherart, dass damit das gleiche Recht für alle überschritten wird.

Bei Straßen handelt es sich gewöhnlich um Außengastronomie, Warenauslagen, Verkaufsstände, Volksfeste, Märkte oder Straßenmusik und Kleinkunst-Darbietungen. Was genau darunter zu verstehen ist, kann jede Stadt per Satzung regeln, ebenso, für welche Sondernutzungen keine Erlaubnis nötig ist.

Zuständig ist in jedem Fall die jeweilige Straßenbaubehörde.

Und doch müssen sie jemandem ein Dorn im Auge sein. Jedenfalls erhielt Hartfried Gustmann jetzt ein in strengem Ton verfasstes Schreiben der Stadt, das ihn auf die Ordnungswidrigkeit dieser ungenehmigten Sondernutzung des Gehwegs aufmerksam macht und ihm eine Frist zur Stellungnahme setzt. Der Osterfelder reagiert entsetzt. Wenn vor seiner Haustür Falschparker regelmäßig aufgeschrieben würden, hätte das sie so abgeschreckt, dass sich das Problem nicht gestellt hätte, argumentiert er. Selbst die freundliche Ansprache der Falschparker durch ihn habe aber nicht geholfen.

Am liebsten vor Gericht ziehen

Und jetzt steht er als Buhmann da, der sich gegenüber der Stadt verantworten muss. Am liebsten würde er den Konflikt mit der Rückendeckung seiner Rechtsschutzversicherung vor Gericht austragen. Außer, dass er es sich vorher nicht habe genehmigen lassen, spreche schließlich nichts gegen sein Vorgehen, findet er.

Solchem Ärger aus dem Weg zu gehen, die Kübel also fortzuräumen, das der Stadt mitzuteilen - und im Gegenzug die Bezirksvertretung Osterfeld mittels Eingabe um eine gesetzeskonforme Lösung des Falschparker-Problems zu bitten, das sah ihm zunächst zu sehr nach eigenem Nachgeben aus. Dabei ist die Stadt für die Regelung des ruhenden Verkehrs zuständig. Auch wenn sie vermutlich erst einmal auf die Wirkung ihrer Verkehrsüberwachung setzen würde und nicht sofort auf Poller.

Wenig Vertrauen in Kontrollen

Aber in diesem Fall würde Hartfried Gustmann sich die Falschparker einfach selbst notieren, um später vielleicht mal abgleichen zu können, wie lückenhaft die städtischen Kontrolleure in seiner reinen Wohnstraße nach dem Rechten sehen.