Oberhausen. Die Genehmigung, den Baum zu fällen, erhielt ein Sterkrader Architekt von der Stadt mündlich – daraufhin ließ er die Eiche fällen. Ein Fehler.

Neun Monate Zeit hat die Stadt Oberhausen sich damit gelassen, die Fällung eines Baums zu genehmigen. Die Eiche stand in der künftigen Garageneinfahrt eines Einfamilienhauses in Walsumermark. Am Ende wurde die Zeit knapp für Gerhard Maas, den planenden Architekten des neuen Eigenheims. Die Fertiggarage sollte angeliefert werden. Weil er die Eiche fällen ließ, als er erst die mündliche Zusage für die Fällgenehmigung hatte, droht ihm jetzt ein Bußgeld von 791 Euro wegen einer unerlaubten Fällung. Dabei war es ein Fehler bei der Stadt, der ihn in diese Zwangslage brachte.

Deshalb hält der Bauingenieur die ganze Prozedur bei der Genehmigung für eine Farce. Dass er damit auch noch in einem Atemzug mit der umstrittenen Baumfällung an der Otto-Weddigen-Straße genannt wurde, missfällt Maas sehr. Denn dort wurde die Genehmigung vom Bezirksbürgermeister höchstpersönlich als Fall von äußerster Dringlichkeit behandelt.

Vom 8. März 2018 stammt die Baugenehmigung für das neue Einfamilienhaus, das Maas für ein Ehepaar gebaut hat. Auf dem genehmigten Plan ist die Eiche klar zu erkennen. Sie liegt mitten vor der Garageneinfahrt. Deshalb beantragte Maas am 20. April 2018 auch ihre Fällung, sagte eine Ersatzpflanzung zu. „So ein Jungbaum kostet die Bauherren 850 Euro, die Anlage der Baumscheibe noch einmal 500 Euro“, erklärt der 74-Jährige. Nach einem halben Jahr, am 12. Oktober 2018, besichtigte die Baumkommission der Bezirksvertretung die Eiche. Nur dass weder Maas noch das Ehepaar davon wussten.

Das sollte sich als folgenschwer erweisen. Denn die Baumkommission lehnte die Fällung ab, schlug stattdessen vor, dass die Bauherren ja um den Baum herum rangieren könnten.

Gerhard Maas erfuhr aber erst eine Woche danach von dem Ortstermin. „Als ich intern vorgefühlt habe, ob ich in der Sitzung der Bezirksvertreter am 8. November 2018 nicht etwas dazu sagen darf, um sie noch umzustimmen, hieß es, das sei absolut unüblich“, berichtet der Architekt. Tatsächlich enthält die Gemeindeordnung dazu aber keine Beschränkung. „Ich war offenbar, wie der Fall Otto-Weddigen-Straße zeigt, nicht bei den richtigen Leuten“, resümiert er. So nahm er die Ablehnung seines Fällantrags als Zuhörer zur Kenntnis.

Sachbearbeiterin entschuldigte sich

Am 5. Dezember 2018 entschuldigte sich die zuständige Sachbearbeiterin bei der Stadt bei ihm dafür, ihn und das Ehepaar über den Ortstermin nicht informiert zu haben. Deren Anwesenheit ist offenbar sonst üblich.

Der Architekt verschob zunächst die Lieferung der Fertiggarage. Neuer Termin dafür war der 1. Februar. Immerhin gelang es ihm, eine zweite Besichtigung der Baumkommission zu bekommen, am 18. Januar 2019. Diesmal in seiner Anwesenheit und der der Bauherrin. Und dabei sahen die Bezirksvertreter offenbar ein, dass die Rückwärtsfahrt aus der Garageneinfahrt um die Eiche herum über den Gehweg, der auch ein Schulweg ist, keine so gute Idee war. Die Baumschützer trotzten den Bauherren noch eine zweite Ersatzpflanzung in Alsfeld ab. Dann gab es keine Bedenken mehr gegen die Fällung.

Nur schriftlicher Bescheid zählt

In seinen Unterlagen hatte Maas es zwar schriftlich, dass erst die Entscheidung der Bezirksvertretung selbst zählt. Die Baumkommission gibt nur eine Empfehlung ab. Aber deren Sitzung war erst am 7. Februar 2019. Am 1. Februar sollte die Fertiggarage geliefert werden. Am 25. Januar ließ er ihn dann fällen, teilte das vier Tage später auch der Sachbearbeiterin mit.

Die Regeln der Gemeindeordnung

Die Gemeindeordnung regelt die Beteiligung von Bürgern an Sitzungen der Bezirksvertretungen: „Zu einzelnen Punkten der Tagesordnung können Sachverständige und Einwohner gehört werden.“

In der juristischen Kommentierung heißt es dazu, dem Bezirksbürgermeister stehe es frei, Sachverständige oder Einwohner, also auch Ausländer oder Minderjährige, zu den Sitzungen einzuladen oder entsprechende Vorschläge von Bezirksvertretern aufzugreifen. Nur muss die Anhörung vor Eintritt in die Tagesordnung förmlich vom Gremium beschlossen werden.

Es muss sich außerdem um eine reine Anhörung handeln, um eine Befragung der Sachverständigen und Einwohner durch die Bezirksvertreter. Es darf keine Mitberatung der Bürger geben. Beratung und Entscheidung obliegen allein dem gewählten Gremium.

Dann las er in dieser Zeitung von der Empörung der Bezirksvertreter, vor ihrer Zustimmung gehandelt zu haben und davon, dass sie Sanktionen gegen ihn gefordert hätten. „Deshalb konnte die Stadt ja gar nicht anders, als mir den Bußgeldbescheid zu schicken“, sagt er. Er hofft jetzt auf einen milden Richter in dem zu erwartenden Gerichtsverfahren über den Widerspruch gegen das Bußgeld, der seine damalige Zwangslage erkennt. Maas ist sich sicher, dass er die Bezirksvertreter schon beim ersten Ortstermin überzeugt hätte, wenn er nur davon gewusst hätte.