Oberhausen. Es musste ganz schnell gehen mit der Fällung eines Silberahorns neben einer Baugrube in Sterkrade. Die dubiosen Umstände bleiben ungeklärt.

Mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen, gegen die von „Offen für Bürger“ (OfB) und Linke, hat die Bezirksvertretung Sterkrade die bei Nachbarn umstrittene Fällung eines gesunden Silberahorns an der Otto-Weddigen-Straße nachträglich genehmigt. Der Baum hatte einen Stammumfang von 2,40 Metern. Angeblich war erst nach dem Ausheben der dortigen Baugrube für ein Mehrfamilienhaus aufgefallen, dass der Baum im Notfall eine Gefahr darstellen könnte, weil er der Feuerwehr beim Anleitern an das neue Haus hinderlich wäre.

Votum der Feuerwehr zählte

Eine Aufklärung der Umstände fand nicht mehr statt. Zwar hatte die Linke in einer Pressemitteilung angekündigt, dafür sorgen zu wollen. Aber ihr Bezirksvertreter Jens Carstensen bestand nicht darauf, dass seine kritischen Fragen auch beantwortet wurden, ehe die Genehmigung erteilt wurde.

Helmuth Eidam (SPD) erklärte, die Mitglieder der Baumkommission der Bezirksvertretung hätten beim Ortstermin zwar schon Bedenken gehabt. Er und Birgit Axt (Grüne) begründeten die Empfehlung für die Fällung aber mit dem Votum der Feuerwehr. „Ich kann die Aufregung verstehen. Ein schöner Baum“, sagte Axt. Sie vertraut darauf, dass künftig umsichtiger geplant wird. Aber Caro Cremer (OfB) erinnerte daran, dass es unlängst am Höhenweg auch schon unter merkwürdigen Umständen zu einer Fällung gekommen war. Dort hatte überraschend ein Baum in der neuen Einfahrt zu einem Baugrundstück im Weg gestanden.

Wie einen Katastrophenfall behandelt

Das Baugrundstück an der Otto-Weddigen-Straße.
Das Baugrundstück an der Otto-Weddigen-Straße. © Manuela Nossutta Funkegrafik NRW

So blieb ungeklärt, ob und wie die Feuerwehr in die Baugenehmigung eingebunden war. Offen blieb auch, was es zu bedeuten hatte, dass der Architekt für das Projekt gewechselt hat, wovon Eidam berichtete. Ohne Antwort blieb Carstensens Frage, worin die „äußerste Dringlichkeit“ im Sinne des Gesetzes dabei bestanden habe, zumal ja noch kein Rettungsweg tatsächlich verbaut war.

Holger Ingendoh (CDU) verteidigte die Fällung und brachte eine drohende Haftung der Stadt ins Spiel, wenn man anders entschieden hätte. Er hatte die Fällgenehmigung mit Bezirksbürgermeister Ulrich Real (SPD) erteilt.

Rechtsdezernent Frank Motschull betonte, das sei ein legales Verfahren. Er wurde nicht gefragt, ob die Bezirksvertretung nicht mit verkürzter Ladungsfrist zu einer Sondersitzung darüber hätte einberufen werden können, wie es die Rechtsprechung vorsieht. Auch kam nicht zur Sprache, ob es sich dabei um jenen Katastrophenfall oder drohenden finanziellen Schaden für die Stadt handelte, für die allein die Bezirksvertretung umgangen werden darf.