Oberhausen. Seit vier Jahren gibt es die Baugenehmigung. Erst beim Ausheben der Baugrube fiel angeblich auf, dass ein Ahorn die Feuerwehr behindern könnte.
Der Klimaschutz ist in aller Munde. Da wundert es die Nachbarn Marga Schulte-Brauer und Dietrich Brauer von der Otto-Weddigen-Straße, wie maßgebliche Lokalpolitiker offenbar mit der Rückendeckung der Bezirksvertretung bei der Fällung eines Silberahorns in ihrer Nachbarschaft verfahren sind.
Bezirksbürgermeister Ulrich Real (SPD) und CDU-Sprecher Holger Ingendoh haben sie per Dringlichkeitsentscheid am 28. Mai verfügt. Weil das gewählte Gremium damit umgangen wurde, soll es am Donnerstag, 27. Juni, seine nachträgliche Genehmigung dafür geben.
Keine Zeit mehr für Einwohneranfrage
Für die Brauers kam die Fällung zu kurzfristig, als das sie noch mit einer Einwohneranfrage an die Bezirksvertretung hätten reagieren können. Die muss spätestens vier Tage vor der Sitzung beim Bezirksbürgermeister gestellt werden. Die Brauers berichten aber, die Planung des dortigen Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage habe ein langes Vorspiel. Sie fragen sich, was dieses, über viele Jahre andauernde Projekt mit einer plötzich auftretenden ,Dringlichkeit’ zu tun habe.
Auch die Sitzungsvorlage berichtet davon, dass die Baugenehmigung dafür bereits von November 2015 stammt. Sie wäre demnach Ende 2018 bereits erloschen, wenn sie nicht verlängert worden wäre.
Baum als angebliches Hindernis
Angeblich erst jetzt, beim Ausheben der Baugrube, sei aufgefallen, dass der 100 Jahre alte Baum im Rettungsfall ein Hindernis darstelle. Auch in der Sitzungsvorlage ist keine Rede davon, er sei irgendwie krank oder altersschwach gewesen. „War der Feuerwehr das Problem beim Genehmigungsverfahren nicht bekannt oder aus den Planungsunterlagen nicht ersichtlich?“, fragen die Brauers. Und weiter: „Wie ist die Feuerwehr so spät zu ihren Erkenntnissen gekommen und auf wessen Betreiben hin?“ „Ist hier von langer Hand etwas eingefädelt worden, was nach Wildwestmanier stinkt?“, wollen sie wissen. Außerdem: „Wieso macht die Sterkrader Bezirksvertretung so etwas mit?“ Die eilends einberufene Baumkommission jedenfalls zeigte sich vor Ort einsichtig und empfahl die Fällung.
Fluchtwege angeblich beeinträchtigt
Der Baum, so heißt es in der Vorlage, würde in lediglich fünf Metern Abstand von dem Neubau stehen und mit einem Drittel seiner Baumkrone in den Gebäudekörper hineinragen. Vor den geplanten Balkonen wären dadurch die Fluchtwege beeinträchtigt.
„Das Anleitern bei einem Rettungsversuch der Feuerwehr wäre hier nicht mehr möglich“, heißt es. Und da das Bauvorhaben ja zulässig sei und es sich um einen „geringfügigen Gehölzbestand“ handele, dürfe auch innerhalb der Vogelschutzzeit gefällt werden, steht da weiterhin geschrieben.
Das Fazit der Stadtverwaltung lautete jedenfalls, es handele sich um einen „Fall äußerster Dringlichkeit“. Und deshalb dürften Ulrich Real und Holger Ingendoh ersatzweise für die gewählte Bezirksvertretung allein entscheiden.
Blick auf die Rechtsprechung
Die Rechtsprechung stellt allerdings an eine solche Entscheidung noch eine Anforderung, die nicht erfüllt wurde: Die „äußerste Dringlichkeit“ muss damit begründet werden, warum es nicht mehr möglich ist, die Bezirksvertretung selbst als zuständiges Gremium noch einzuberufen - und sei es mit verkürzter Ladungsfrist von drei Tagen. Sie ist normalerweise in ihrer gewählten Zusammensetzung zuständig, mit all den kleineren Gruppierungen, die oft unangenehme Fragen stellen.
Das Argument, der Aufwand für eine Sondersitzung sei doch viel zu hoch, aber bis zur nächsten regulären Sitzung dauere es halt zu lange, ließen Richter in der Vergangenheit nicht gelten.
Es müsse schon dargelegt werden, welcher Sachzwang genau vorliege, dass diese drei Tage nicht mehr abgewartet werden könnten. In der Praxis sind das Katastrophenfälle oder auch drohende Fristversäumnisse in Rechtsstreitigkeiten, die finanzielle Nachteile für die Stadtverwaltung haben könnten.