Oberhausen. . Nach Willen der SPD soll die Stadt 100 Stellen für Langzeitarbeitslose schaffen. Schulen könnten profitieren. Doch der politische Gegner bremst.
100 neue Stellen soll die Stadt schaffen, um langzeitarbeitslosen Menschen wieder eine Perspektive zu geben. So fordert es die Oberhausener SPD – im Rahmen eines neuen Gesetzes, das die Förderung solcher Arbeitsstellen durch Bundesmittel vorsieht. Doch in der jüngsten Sitzung des Finanz- und Personalausschusses wurde der entsprechende Antrag nun ausgebremst.
Den Anfang machte die zweiköpfige Ratsgruppe Bündnis Oberhausener Bürger (BOB). Die konkreten Ideen gehen der Gruppe zu weit. Die Stadt solle erst prüfen, ob und in welcher Form überhaupt ein Bedarf für geförderte Stellen bestehe. Die CDU schloss sich der Skepsis im Ausschuss an und stimmte dem Antrag der SPD nicht zu. Ohne Angabe genauer Gründe schlug sie vor, sich zunächst noch einmal an einen Tisch zu setzen, um gegebenenfalls einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen.
Doch was fordert die SPD genau? Wer soll profitieren? Und wie lässt sich der Vorschlag finanzieren? Die Redaktion fragt bei Ercan Telli nach, der als sozialpolitischer Sprecher der SPD den Antrag federführend mitgestaltet hat.
Wer profitiert?
Menschen, die seit Jahren keine Arbeit haben, können durch das sogenannte Teilhabechancengesetz einen geförderten Job erhalten. Der Bund übernimmt in den ersten beiden Jahren die Lohnkosten, in den darauffolgenden drei Jahren 90, 80 beziehungsweise 70 Prozent.
Hat die Stadt Bedarf?
Ganz eindeutig, meint Ercan Telli. Er zählt auf: 81 Kitas, 31 Grundschulen, drei Berufskollegs, drei Realschulen, vier Gesamtschulen, fünf Gymnasien, zwei Förderschulen. „Nicht jede Bildungseinrichtung in Oberhausen hat einen eigenen Hausmeister, darüber klagen Schulen und Kindergärten seit Jahren“, sagt Telli. Hier könne das Gesetz helfen: Die Langzeitarbeitslosen können Hausmeistertätigkeiten verrichten, technische Hilfe leisten. Sie können dem Ordnungsdienst bei der Straßenreinigung helfen, Senioren im Alltag unterstützen, Botengänge erledigen. „Und dafür erhalten sie den tariflich vereinbarten Lohn.“
Was muss die Stadt zahlen?
Ercan Telli rechnet vor, was die Stadt ohne Teilhabegesetz zahlen müsste: Tariflohn (Öffentlicher Dienst) von rund 2.122 Euro brutto pro Arbeitnehmer (Entgeltstufe 2, einfache Tätigkeiten), mal 100 Personen mal fünf Jahre, plus Arbeitgeberanteil der Sozialkosten, macht: 16,4 Millionen Euro. Durch die (teilweise) Übernahme der Lohnkosten sinkt dieser Betrag schon mal auf rund 1,97 Millionen Euro für fünf Jahre. Doch hinzu kämen die Einsparungen: Für Langzeitarbeitslose, die wieder einen Job haben, zahlt die Stadt keine Unterhaltskosten. Das macht laut Telli 240.000 Euro im Jahr, also 1,2 Millionen Euro in fünf Jahren. Bleibt unterm Strich: 771.734 Euro, um 100 Menschen für fünf Jahre zu beschäftigen.
Warum so viel Herzblut?
„Es ist doch eine Sache der Glaubwürdigkeit“, sagt Ercan Telli entschlossen. Alle gemeinsam – Politik, Verwaltung und Arbeitsmarkt-Akteure – hätten immer gesagt: Wenn die Hürden weg sind, wenn die Tarifbindung da ist, wenn der Zugang für die private Wirtschaft frei ist, dann setzen wir das Gesetz um. „Die Hürden sind jetzt weg, jetzt müssen wir handeln. Man sollte immer sagen, was man tut. Aber dann auch tun, was man gesagt hat.“