OBERHAUSEN. . An einem heißen Sommertag ist ein 42-jähriger betrunkener Vater aus Oberhausen ausgetickt. Er misshandelte sein fünf Monate altes Kind schwer.

Wegen Misshandlung eines Schutzbefohlenen hat das Landgericht Duisburg am Dienstag einen 42-jährigen Oberhausener zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte gestanden, am 7. Juli 2018 sein fünf Monate altes Kind durch den Garten geworfen, das Kind geschüttelt und ihm mehrfach den Mund zugehalten zu haben. Nachbarn in Osterfeld-Heide hatten das Geschehen beobachtet und schließlich die Polizei verständigt.

Die Anklage hatte ursprünglich auf versuchten Totschlag gelautet. Doch von einem Tötungsvorsatz des Angeklagten ging nach der gründlichen Beweisaufnahme keiner der beteiligten Juristen mehr aus.

Angeklagter hatte seit längerer Zeit Alkoholproblem

Der Staatsanwalt zeigte in seinem Plädoyer zahlreiche Umstände auf, die am Ende des mehrtägigen Verfahrens für den Angeklagten sprachen: Der Mann legte ein Geständnis ab, er ist nicht vorbestraft und vor allem hat sein Fehlverhalten offenbar keine bleibenden Folgen für das Kind. Der Säugling kam mit einer Schramme im Gesicht und einer Gehirnerschütterung davon.

Bis dahin sei der Angeklagte ein liebevoller Vater gewesen, gab der Anklagevertreter an. Die Tat sei nur dadurch zu erklären, dass der 42-Jährige, der am Tattag die Beaufsichtigung seiner drei Kinder übernommen hatte, unter doppeltem Stress stand: Ihm drohte der Verlust des Jobs und sein jüngstes Kind fühlte sich an dem heißen Tag offenbar nicht wohl und war kaum zu beruhigen. Zudem sei der Angeklagte, der seit längerer Zeit ein Alkoholproblem hat, bereits erheblich alkoholisiert und damit enthemmt gewesen.

Verteidiger forderte Bewährungsstrafe

Vergeblich forderte der Verteidiger eine Bewährungsstrafe. Dabei wies er darauf hin, dass die Ehe des 42-Jährigen trotz der Tat halte. „Man muss sich fragen, wen wir hier bestrafen: den Angeklagten oder seine Familie?“

Die Kammer wollte angesichts der hohen Gefährlichkeit der Tat aber keine Strafe mehr verhängen, die man noch zur Bewährung hätte aussetzen können. Aufgrund des Alkoholproblems des Angeklagten ordneten die Richter auch dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Er wird seine Therapie zügig beginnen können. Absolviert er sie erfolgreich, so könnte er bereits in zwei Jahren auf freiem Fuß sein.