Oberhausen/Duisburg. . Ein Mann aus Oberhausen gibt zu, sein fünf Monate altes Kind schwer misshandelt zu haben. Nachbarn verhinderten womöglich Schlimmeres.
Der Zeugin blieb fast das Herz stehen, als sie sah, wie ihr Nachbar mit seinem schreienden Säugling umging: Er soll das fünf Monate alte Kind durch den Garten geworfen und ihm immer wieder den Mund zugehalten haben.
So berichtete die Frau die Vorkommnisse vom 7. Juli vergangenen Jahres. Ihr Nachbar, ein 42-jähriger Oberhausener, steht seit Dienstag vor dem Landgericht Duisburg. Die Anklage wirft ihm versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener vor.
Die Tat kam offenbar nicht nur für die Nachbarn wie aus heiterem Himmel. Nichts habe vorher darauf hin gewiesen, dass der Ehemann und Vater von drei Jungen zu einer derart brutalen Tat fällig war, berichtete die Zeugin.
Alkohol schon am Morgen
Mit seinen drei Kindern, zwei fünf und zwei Jahre alten Jungen und dem im Februar 2018 geborenen Säugling, hatte sich der Angeklagte an einem heißen Samstagmorgen in den Garten begeben. Die Frau war schon früh zur Arbeit gefahren. „Ich hatte den Kindern Frühstück gemacht“, erinnerte sich der 42-Jährige. Der Kleinste, der ein rechtes Mama-Kind sei, habe aber nicht richtig trinken wollen, berichtete der Angeklagte. Kaum hatte er das Kind in eine Wippe gelegt, begann es zu schreien. „Der hat nicht mehr aufgehört“, erzählt der Angeklagte und ringt um Worte: „Dann ist das geschehen, was der Staatsanwalt vorgelesen hat.“
Will heißen: Der Angeklagte warf die Wippe mitsamt Baby um, warf den kleinen Jungen mehrfach in eine Strandmuschel, schüttelte ihn heftig und hielt ihm mehrfach für mehrere Sekunden den Mund zu. „Ich kann nicht erklären, warum ich das getan habe“, so der 42-Jährige mit leiser Stimme. Er hatte bereits am Morgen des Tattages Alkohol getrunken. Und er stand unter Stress, weil dem Industriemeister aufgrund des alkoholbedingten Entzuges des Führerscheins auch der Verlust des Arbeitsplatzes drohte.
„Bist du bescheuert? Willst du dein Kind umbringen?“
Die Nachbarin, die den Vorfall zuerst beobachtet hatte, holte ihren Mann dazu. Auch der sah, wie der Angeklagte das Kind schüttelte und ihm den Mund zuhielt. „Ich habe ihn noch angeschrien: Bist du bescheuert? Willst du dein Kind umbringen?“ Aber der Angeklagte habe gar nicht reagiert.
Als die Polizei eintraf, lag der Säugling zuckend auf einer Decke. Wie durch ein Wunder scheinen kleinere Schürfwunden aber die einzige Folge der Tat geblieben zu sein. Nach Einschätzung der Mediziner ist das Kind, das nach der Inhaftierung des Vaters bei der Mutter lebt, gesund. Wobei niemand Spätfolgen ausschließen kann.
Für das Verfahren sind bis Anfang März vier weitere Verhandlungstage vorgesehen. Ob dem Angeklagten ein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden kann, ist fraglich.
>>> Mindeststrafe von einem Jahr
Die Misshandlung Schutzbefohlener ist im Strafgesetzbuch geregelt. „Wer eine Person unter 18 Jahren, die seiner Fürsorge oder Obhut untersteht oder seinem Hausstand angehört, quält oder roh misshandelt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.“
Der Angeklagte soll sein Kind in die Gefahr des Todes gebracht haben soll. Mindeststrafe: ein Jahr Freiheitsentzug.