Oberhausen. . Einmal im Jahr müssen Oberbürgermeister in NRW angeben, wie viel Geld sie neben ihrem Amt kassieren. Dabei dürfen sie nicht alles behalten.
Oberbürgermeister Daniel Schranz (CDU) hat im vergangenen Jahr neben seinem Gehalt als Oberhausener Stadtoberhaupt in Höhe von 141.000 Euro einen Nebenverdienst von exakt 30.367 Euro aus 13 Aufsichtsratsmandaten kassiert.
Das geht aus einer neuen Aufstellung der Stadtspitze hervor, die dem Rat nun in seiner öffentlichen Sitzung vorgelegt wurde. Diese Aufstellung über die Nebentätigkeiten ist für alle Oberbürgermeister in NRW Pflicht – nach dem Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung soll damit Transparenz für alle Bürger hergestellt werden.
Von seinem Nebenverdienst in Höhe von gut 30.000 Euro darf Oberbürgermeister Schranz allerdings nach der geltenden Nebentätigkeitsverordnung des Landes (NtV) nur 16.760 Euro selbst behalten. Dieser Verdienst stammt aus seiner Arbeit als Erster stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen (8760 Euro) und für die Kommunale Verwaltungsgesellschaft (KSBG). Schranz ist in dieser Gesellschaft Aufsichtsratsmitglied, die als Konsortium von sechs Ruhrgebiets-Städten die Anteile an dem Kohleverstromer Steag betreut – und erhielt dafür im vergangenen Jahr 8000 Euro. Das Geld darf er behalten, weil die Höchstgrenze von 19.200 Euro für diese Nebentätigkeiten nach der Landesverordnung nicht überschritten wird.
Den Rest (13.607 Euro) seines Nebenverdienstes musste Schranz nach dem Nebentätigkeitsrecht an die Oberhausener Stadtkasse abführen – denn dieser Betrag stammt aus Aufgaben, die dem Oberbürgermeister automatisch zufallen und demnach zur Arbeitsleistung seines Amtes gehören. Dieser Aufwand ist quasi mit seinem Gehalt abgegolten. Das betrifft die Energieversorgung AG (EVO) mit 9507 Euro und den RWE-Konzern-Beirat (4100 Euro).
Für alle anderen Arbeiten in neun Aufsichtsräten erhielt Schranz nach der Aufstellung 2018 keinen Cent.