Oberhausen. . Die Polizei hat 2018 mehr Männer für zehn Tage der Wohnung verwiesen. Treten sie besonders aggressiv auf, verbringen sie die Nacht auf der Wache.

Zwei Menschen beobachten von der Straße aus, wie ein Mann seine Frau in der Wohnung gegen ein Fenster schubst. Dann gibt es einen lauten Knall, die Frau schreit, der Mann schaltet das Licht in der Wohnung aus. So geschehen vor einigen Tagen an der Grenzstraße. Die Zeugen rufen die Polizei, der alkoholisierte Mann muss die Nacht in einer Zelle verbringen – und darf die Wohnung zehn Tage lang nicht betreten.

Die Polizei hat im vergangenen Jahr deutlich mehr Täter im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt in Gewahrsam genommen. 17 Fälle zählen die Einsatzprotokolle der Polizei für 2018, ein Jahr zuvor waren es nur acht. Außerdem wurden in 168 Fällen Gewalttäter aus einer Wohnung verwiesen (2017: 155). In nur neun Fällen richteten sich die Wohnungsverweisungen gegen Frauen.

„Bis die Kriminalstatistik im März veröffentlicht wird, können sich die Zahlen noch leicht verändern“, erklärt Polizeisprecher Tom Litges. Denn wenn die Fälle von der Kriminalpolizei bearbeitet werden, könnten auch nachträglich noch Wohnungsverweisungen ausgesprochen werden. „Die Zahlen werden eher steigen.“

Alkohol spielt häufig eine Rolle

Besonders die Zahl der Ingewahrsamnahmen hat sich im Vergleich zu 2017 deutlich erhöht.
Besonders die Zahl der Ingewahrsamnahmen hat sich im Vergleich zu 2017 deutlich erhöht. © Helge Hoffmann

Über die Gründe des Anstiegs können auch die Polizisten nur spekulieren. Gibt es tatsächlich mehr Fälle von häuslicher Gewalt oder werden einfach mehr Fälle gemeldet? „Häufig rufen Nachbarn an, wenn sie verdächtige Geräusche hören“, erklärt Tom Litges. „Oder die Angegriffenen selbst.“ Er habe es auch schon erlebt, dass sich die jugendlichen oder erwachsenen Kinder bei der Polizei gemeldet haben.

Aber: „Viele wollen gar nicht, dass das nach außen dringt. Wahrscheinlich schämen sie sich und wollen das Bild von einer heilen Familie aufrecht erhalten“, vermutet der Polizeisprecher.

Polizei prüft nach, ob sich der Schläger fernhält

Wird die Polizei zu einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt gerufen, haben die Beamten die Möglichkeit, den Täter oder die Täterin für zehn Tage der Wohnung zu verweisen. Widersetzt er oder sie sich den Anweisungen der Polizei und tritt besonders aggressiv auf, dann nimmt die Polizei ihn oder sie in Gewahrsam. „Als Schutzmaßnahme vor weiteren Straftaten oder davor, dass er sich selbst verletzt“, erläutert Tom Litges. Denn Alkohol spiele bei Fällen der häuslichen Gewalt häufig eine Rolle.

Um zu überprüfen, ob sich die Person tatsächlich von der Wohnung und dem Opfer fernhält, fahren Streifenwagen regelmäßig an den Tatorten vorbei. Nicht selten treffen die Beamten den Täter doch wieder an und verweisen ihn ein weiteres Mal. Zwölf Mal war das 2018 der Fall (2017: acht), drei Gewalttäter hielten sich auch an diese Anweisung nicht und mussten ein drittes Mal verwiesen werden (2017: 1). Selbst wenn die Frau den gewalttätigen Mann schon vor Ablauf der zehntägigen Frist wieder bei sich haben möchte, müssen die Polizisten ihn wieder rausschmeißen.

>>>INFO: Kriminalprävention der Polizei hilft

Die Abteilung Kriminalprävention der Polizei hilft betroffenen Frauen und Männern – nicht nur bei häuslicher Gewalt, sondern auch bei Fragen im Umgang mit dem Internet und sozialen Medien sowie in den Bereichen Drogenprävention und Sicherheit für Senioren. Kontakt: Havensteinstraße 27, 0208-8264511 oder kriminalprävention.oberhausen@polizei.nrw.de.