Oberhausen. . Die Schuldeneintreiber werden nach Beobachtung der Oberhausener Verbraucherzentrale immer dreister – nun hilft man verzweifelten Schuldnern.
Wer Rechnungen nicht bezahlt, riskiert Post vom Inkassobüro. Damit können selbst kleine Beträge in schwindelerregende Höhen klettern. Doch Verbraucher sind nicht rechtlos. „Nein sagen ist erlaubt“, sagt Angelika Wösthoff. Die Leiterin der Verbraucherberatungsstelle Oberhausen bietet am Donnerstag, 4. Oktober, von 15 bis 18 Uhr eine offene und kostenlose Sprechstunde zum Thema an. Vorab erklärt sie hier, worauf es ankommt.
Zunächst einmal gelte: „Es gibt seriöse Inkassobüros, aber eben auch schwarze Schafe“, sagt Wösthoff. Inkassobüros sind Unternehmen, die für andere Firmen Rechnungen eintreiben und dafür neben dem offenen Betrag zusätzliche Inkassokosten verlangen.
Monatelang nahmen die Verbraucherberatungsstellen in ganz NRW Schreiben von Inkassobüros genau unter die Lupe. Dabei stellten sie fest: „Während eine Firma zwischen 2,50 Euro und 3 Euro Mahngebühren für eine unbezahlte Rechnung nehmen darf, schlagen Inkassobüros gleich 70 Euro und mehr auf den offenen Betrag.“
Gefahr: Mit EC-Karte oder Kreditkarte bezahlen
Was wohl die wenigsten Kunden ahnen: „Wer im Supermarkt oder an der Tankstelle mit seiner EC-Karte oder der Kreditkarte bezahlt, gerät sofort in Verzug, wenn das Konto nicht gedeckt ist“, führt Wösthoff aus. Dies sei mit der Unterschrift auf dem Bon bestätigt. Damit flattere Betroffenen im Falle des Falles nicht erst eine Mahnung, sondern sofort das Schreiben eines Inkassobüros in den Briefkasten.
Den entsetzten Anruf einer Oberhausenerin wird Angelika Wösthoff wohl nie vergessen: „Sie erzählte mir, dass ihr eine Inkassoabteilung angedroht habe, gleich am nächsten Morgen mit einem Außendienst-Team vor ihrer Tür zu stehen, um ihre Wertgegenstände zu pfänden.“ Sollte sie nicht da sein, würde ein Schlosser die Tür öffnen – die Kosten dafür habe sie dann zusätzlich zu übernehmen.
Mit harten Bandagen gekämpft
Dieses sicherlich krasseste Beispiel des letzten Jahres mache deutlich: „Hier wird mit harten Bandagen gekämpft – und wie in diesem Fall eben oft rechtswidrig.“ Generell gilt: „Es muss nur bezahlt werden, wenn es dafür einen Grund gibt.“ Denn es gebe auch Büros, die Rechnungen einforderten, die es gar nicht gibt. „Möglicherweise ist man im Internet oder am Telefon in eine Falle geraten – wird dann Geld verlangt, muss man nicht zahlen!“
Dabei arbeiten unseriöse Büros oft mit Drohungen und Einschüchterungen. „Da wird zum Beispiel eine Lohnabtretung verlangt.“ Ein böses Erwachen für alle, die dies unterschreiben: „Denn damit erlauben sie dem Inkassobüro, ohne Gerichtsbeschluss ihr Einkommen zu pfänden – was die dann natürlich auch sofort machen.“
Überteuerte Gebühren ablehnen
Auch überteuerte Gebühren dürfen Verbraucher ablehnen. „Die Sätze dieser Büros orientieren sich an der Vergütung für Rechtsanwälte.“ Angemessen seien Sätze zwischen 0,5 und 0,8 Punkten. „Eine Oberhausenerin erhielt ein Schreiben über eine offene Rechnung von 500 Euro, darauf hatte das Büro eine Gebühr von 70,20 Euro aufgeschlagen.“ Eindeutig zu viel, entschied Wösthoff. Sie ermittelte 27 Euro als berechtigt und riet der Frau, die Rechnung samt der reduzierten Gebühr zu bezahlen und dies dem Inkassobüro auch schriftlich mitzuteilen.
Ein Inkassobüro muss in Deutschland offiziell registriert sein. Das kann auf folgender Internetseite überprüft werden: rechtsdienstleistungsregister.de. Dort links auf „Registrierungen suchen“ gehen und dann unter „Name/Firma“ den Namen des Büros eingeben. Die übrigen Zeilen müssen nicht ausgefüllt werden.
Schreiben erst einmal überprüfen
Wer bei der Firma, für die das Inkassobüro Geld verlangt, nichts gekauft und auch keinen Vertrag abgeschlossen hat, muss gar nichts zahlen. Auch wer defekte Ware oder gar keine Ware erhalten hat, muss nicht zahlen. Gleiches gilt, wenn die Firma keine Mahnung geschickt hat und auf der Rechnung nicht stand, dass innerhalb von 30 Tagen gezahlt werden muss. Hat das Inkassobüro die Forderung von der ursprünglichen Firma gekauft, muss zwar der offene Betrag beglichen werden – aber es sind nur noch Gebühren bis 3 Euro erlaubt. Was das Büro nicht darf: Ohne vollstreckbaren Titel (z.B. Gerichtsbeschluss) einen Gerichtsvollzieher schicken oder das Konto pfänden.
>>>INFO: Drei bis fünf Fälle pro Woche in der Beratung
Drei bis fünf Betroffene kommen pro Woche mit Schreiben von Inkassobüros in die Rechtsberatung der Verbraucherberatungsstelle Oberhausen (Paul-Reusch-Straße 34). Die Rechtsberatung kostet 9 Euro, muss ein Schreiben aufgesetzt werden kommen 16 Euro dazu. Terminvereinbarung unter: 0208-911 086 01.