Ein Zahlendreher bei der Überweisung, eine übersehene Zahlungsaufforderung: Ursachen für eine nicht gezahlte Rechnung sind vielfältig. Nicht so das Vorgehen von Inkasso-Unternehmen: Da werden nicht nur hohe, sondern auch doppelte Entgelte für das Einschalten massenhaft in Rechnung gestellt. Davor warnt die Verbraucherzentrale NRW.
Ein Zahlendreher bei der Überweisung, eine übersehene Zahlungsaufforderung: Ursachen für eine nicht gezahlte Rechnung sind vielfältig. Nicht so das Vorgehen von Inkasso-Unternehmen: Da werden nicht nur hohe, sondern auch doppelte Entgelte für das Einschalten massenhaft in Rechnung gestellt. Davor warnt die Verbraucherzentrale NRW.
Die Unternehmen sind bereits negativ aufgefallen: der Onlineshop Zalando, das Telekommunikationsunternehmen 1&1, der Energieversorger Vattenfall und der Pay-TV-Anbieter Sky. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der NRW-Verbraucherzentrale, spricht von der „Konsumentenplage des 21. Jahrhunderts“. Viele Inkasso-Unternehmen setzten sich mit Taschenspielertricks über gesetzliche Vorgaben hinweg, insbesondere beim Eintreiben von Bagatellforderungen.
Er weist darauf hin: Inkasso-Unternehmen dürfen keine höheren Kosten verlangen, als ein Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen kann. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sind beispielsweise 27 Euro für ein Schreiben mit einer Forderung von bis zu 500 Euro zulässig. Inkassodienste verlangten oft 70,20 Euro.
Doppelt kassiert wird, wenn erst ein Inkasso-Unternehmen und kurz darauf ein Anwalt eingeschaltet wird. Dabei haben Gerichte bereits entschieden, dass dies unzulässig ist. Gegen zwei Inkassounternehmen hat die Verbraucherzentrale Beschwerde eingeleitet. Laut Gerichtsbeschluss darf zudem das Büro Euro Collect GmbH nicht mit einer Meldung an die Schufa drohen, wenn angebliche Forderungen nicht beglichen werden. Näheres: verbraucherzentrale.nrw/inkassounternehmen