Der Christbaum fürs Wohnzimmer muss nicht unbedingt geschlagen werden. Auch eine Variante im Topf ist möglich.
Der Anblick ist schon ein bisschen traurig: Tage nachdem der Weihnachtsbaum schön geschmückt im Wohnzimmer stand, einen herrlichen Duft verströmt hat und unter ihm bunt verpackte Päckchen lagen, landet die Tanne auf der Straße. Im Januar holt die Stadt die ausgedienten Weihnachtsbäume ab, meist bleiben nur vereinzelte Nadeln im Rinnstein zurück.
Wie der Weihnachtsbaum überleben kann
Doch das muss nicht sein. Wer möchte, kann auch bei der Wahl des Tannenbaums auf Nachhaltigkeit setzen und ein Exemplar im Topf kaufen.
Rüdiger Bauta, Experte für Baumschutz bei der Oberhausener Gebäudemanagement GmbH, erklärt, was Käufer dabei bedenken müssen:
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Der Baum braucht nicht nur eine Wurzel, sondern auch einen dicken Erdballen. Das macht den Baum schwerer und den Transport dadurch umständlicher, aber nur so kann der Baum überleben. Wenn man einen Baum nur mit Wurzel und Erdballen, aber ohne passenden Topf gekauft hat, muss die Tanne zu Hause sofort eingepflanzt werden. Der Topf muss entsprechend groß sein, dass die Wurzel ausreichend Platz hat.
Nach den Festtagen nach draußen
Im besten Fall steht der Baum bis kurz vor Heiligabend auf der Terrasse oder dem Balkon. Denn in der warmen Wohnung sollte er nicht zu lange bleiben.
Große Temperaturunterschiede machen der empfindlichen Tanne zu schaffen. Nach den Feiertagen kommt der Baum wieder ins Freie. Wer ihn in den kommenden Jahren wieder als Christbaum in die Wohnung stellen möchte, lässt ihn im Topf.
Zweite Möglichkeit: Man pflanzt ihn ins Freie und schmückt ihn in den kommenden Jahren einfach draußen. Denn nach einem Jahr erneut ausbuddeln und in die Wohnung bringen, sollte man vermeiden, diesen Stress würde der Baum wohl nicht überleben.
Bäume schlagen kann Diebstahl sein
Die Wahl für einen nachhaltigen Weihnachtsbaum kann auch aus finanziellen Gründen fallen. Wer allerdings mit dem Gedanken spielt, sich aus Kostengründen einen Baum aus einem der Oberhausener Wälder zu „besorgen“, sei gewarnt: Das Schlagen von Bäumen ist dort verboten und gilt als Diebstahl. Da dies keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat ist, landet dieses Vergehen am Ende im schlimmsten Fall vor Gericht.