Oberhausen. Blitzschnell musste es gehen, quasi Kurzarbeit in Reinkultur. Weniger als zwei Minuten benötigte das motorisierte Duo, um sich von der Auslage des Juweliers Rüschenbeck im CentrO zu bedienen. Inzwischen landete ein Täter vor dem Kadi, am Mittwoch wurde das Urteil gesprochen.
Vom Durchbrechen der Eingangstür des Einkaufszentrums bis zum Verlassen des CentrO brauchten die Täter nicht einmal vier Minuten. Während der Kradfahrer weiterhin auf der Flucht ist, tritt der Fahrer des Audis, ein 31-jähriger Serbe, eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten an. Entgegen der Anklageschrift wurde der Familienvater vor dem Landgericht Duisburg jedoch nicht wegen schwerer räuberischen Erpressung, sondern wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall verurteilt. Die 2. Große Strafkammer konnte nicht zweifelsfrei nachweisen, dass der Angeklagte bei seiner Flucht beinahe einen herbeieilenden Wachmann angefahren hätte.
Nähere Auskünfte zum entstanden Schaden machte gestern die Filialleiterin des Juweliergeschäfts, die als Zeugin aussagte. Uhren – u.a. der Edelmarken Rolex, Breitling und Glashütte – im Wert von 221 975 Euro fehlen noch immer. „Alle Uhren, die wir zurückbekommen haben, waren verkratzt. Sie wurden danach reduziert verkauft”, so die Filialleiterin.
Fahrzeug als Rammbock
Von der Vorgehensweise des 31-Jährigen konnte sich das Gericht ein sehr genaues Bild machen, waren doch alle Bewegungen des Angeklagten von den zahlreichen Überwachungskameras innerhalb des Einkaufszentrums erfasst worden. Zielstrebig und extrem professionell ging der Angeklagte dabei vor. Erst beim Verlassen des CentrO, als der maskierte Serbe abermals sein Fahrzeug als Rammbock benutzen wollte, schob sich die schwere Tür unter das Fahrzeug, das deshalb manövrierunfähig wurde.
„Es war eine filmreife und spektakuläre Tat”, erklärte auch die Staatsanwältin nach dem Studium der Videoaufzeichnungen. Der Verteidiger sah seinen Mandanten dagegen zumindest teilweise in einer Opferrolle: „Zu dieser Tat ist der Angeklagte wie die Jungfrau zum Kinde gekommen. Er war völlig abhängig von den Hintermännern.”
Dass der 31-Jährige wohl von den Drahtziehern zur Tat gezwungen wurde und in Deutschland bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, berücksichtigte die Kammer in ihrer Urteilsbegründung. Strafschärfend fiel jedoch vor allem die minutiös geplante Begehung sowie das dreiste Vorgehen der Beteiligten ins Gewicht.