Oberhausen. . Sind im Bayern-München-Fanshop Arbeitnehmer rechtswidrig mit Videokameras überwacht worden? Das Gericht fällte jetzt zumindest kein Urteil.

  • Eine Mitarbeiterin des Centro-Fanshops von Bayern fühlt sich zu Unrecht überwacht
  • Das Landesarbeitsgericht stellt klar: Der Pausenraum darf nicht kontrolliert werden
  • Doch ein Urteil fällten die Richter nicht, jetzt läuft es wohl auf eine Entschädigungszahlung heraus

Das ist der Unterschied zwischen dem grünen Rasen und einem Gerichtssaal: Hier bestimmt der (Schieds-)-Richter allein das Ergebnis und nicht die Spielzüge und die aggressiven Zweikämpfe, die sich die Anwälte des FC Bayern und Arbeitsrechtler Christian Nohr aus Essen im Auftrag seiner Mandantin nun seit Jahresanfang liefern.

Mitarbeiterin klagte

Nach deutlichen Hinweisen von Landesarbeitsrichter Martin Quecke deutet nun alles auf einen Vergleich hin. Der Sachverhalt: Eine Mitarbeiterin des Centro-Fanshops, fühlt sich durch Kameras, die möglicherweise auch den Personalbereich des Shops erfassen können, zu Unrecht überwacht und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.

Ob und was die Kameras zeigen und wie das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmerin und dem FC Bayern wieder zu reparieren sei, wurde gestern noch einmal lang und breit erörtert. Für die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts in Düsseldorf ist klar: Der Teil des Arbeitsbereichs, der Pausenraum ist, darf nicht überwacht werden. Ein vorsätzlicher Verstoß ist dem FC Bayern nicht nachzuweisen, aber „Vertrauen des Arbeitnehmers darf auch nicht einfach eingefordert werden.“

Vier Wochen Zeit

Da das Vertrauensverhältnis nach mehr als einem halben Jahr prozessualen Gerangels zwischen Klägerin und dem FC Bayern eh ziemlich gestört ist, wird jetzt wohl alles auf eine Kündigung für die seit 16 Jahren im Fanshop beschäftigte Frau hinauslaufen, die dafür jedoch eine hohe Abfindung erhält. Sie hatte 50.000 Euro verlangt, der FC Bayern bislang 15.000 Euro geboten, alles deutet darauf hin, dass sich die Summe deutlich erhöhen wird. Vier Wochen haben die Parteien Zeit, sich zu einigen. Sonst entscheidet doch noch der Richter die Partie.