Oberhausen. . 25-Jähriger muss sich vor dem Schöffengericht in Oberhausen verantworten. Sein Alkoholproblem wurde ihm beinahe zum Verhängnis.
Was für ein mächtig verkorkstes Leben. Gerade einmal 25 Jahre zählt der Mann, der am Mittwoch auf der Anklagebank des Schöffengerichtes sitzt. Er ist hier gelandet, weil er zwei Mal völlig betrunken Auto gefahren ist. Einmal mit 2,27, einmal mit 1,8 Promille. Jedes Mal baute er dabei Unfälle, einmal ging er in diesem Zustand auf seine Freundin los und würgte sie.
Fall eins: Der Angeklagte war am 24. März auf der A3 Richtung Oberhausen unterwegs, als er in Oberhausen die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und eine Böschung hochbretterte. Danach war der Wagen hinüber.
Fall zwei: Am 11. Juni kam es zu dem Vorfall mit seiner Freundin. „Ich hatte eine halbe Flasche Wodka getrunken“, erzählt der Mann. Als die Freundin von der Arbeit gekommen sei, habe sie sich die Flasche geschnappt und den Rest Alkohol weggekippt. Da ging er auf sie los. „Ich glaubte, Anspruch auf Ersatz zu haben“, sagt er vor Gericht.
Freundin hält zu ihm
Nachdem er die Frau zu Boden gerungen und gewürgt hatte, zwang er sie, mit ihm zu einem Getränkemarkt zu fahren zwecks Nachschubs. Doch von unterwegs rief die Frau die Polizei an. Der Angeklagte bog irgendwo vor dem Geschäft ab und rammte eine Mülltonne. Die Freundin sprang aus dem Auto. Der Mann entschied sich, zu deren Mutter zu fahren. „Sie ist auch Alkoholikerin“, sagt er. Er habe sie auffordern wollen, aufhören zu behaupten, ihr Leben sei so scheiße und daran sei ihre Tochter schuld. Zu dem Gespräch kommt es nicht mehr, weil bei der Mutter auch die Polizei aufläuft.
Traurig ist das alles. Die Freundin, die nach wie vor zu dem 25-Jährigen hält und von ihm schwanger ist, hat keinen Kontakt mehr zu ihrer Mutter. „Ich hätte ja gern welchen, aber sie will nicht“, sagt die 22-Jährige. Auch im Gerichtssaal sitzen die Frauen, die beide als Zeuginnen erschienen sind, meilenweit auseinander.
Gericht tut sich schwer mit angemessener Strafe
Traurig ist auch, was der Angeklagte über sein Leben erzählt. Mit dem Trinken habe er bereits als Kind begonnen. „Meine Mutter hat während der Schwangerschaft sehr viel Alkohol getrunken“, erklärt er seine Neigung. Deshalb sei er auch zu Pflegeeltern gekommen. Bei ihnen schafft er den Hauptschulabschluss, aber keine Ausbildung. Er schlägt sich mit Gelegenheitsjobs durch. Und dann noch das: „Ich habe mir so viele Gedanken gemacht nach allem“, sagt er. Der junge Mann ertrug die Grübeleien nicht mehr. Er sprang von einer Brücke auf eine Bundesstraße. Er brach sich alles Mögliche, hatte Risse in Leber oder Milz.
Staatsanwalt wie Gericht taten sich schwer mit der angemessenen Strafe für diesen freundlich rüberkommenden Menschen, der so ganz anders sei, wenn er getrunken habe. Das Urteil lautete schließlich acht Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Außerdem muss der 25-Jährige 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und vier Mal im Jahr eine Bescheinigung über seine Leberwerte vorlegen.