Oberhausen. Das schien eine tolle Beziehung gewesen zu sein: Sie stritten sich, sie schlugen sich, immer wieder wurde die Polizei gerufen – dann steckte der Oberhausener ihre Wohnung an.

Drei Jahre Haft wegen schwerer Brandstiftung – so lautete das Urteil des Amtsgerichts Oberhausen am gestrigen Freitag gegen Frank B. Er hatte im Juli 2014 die Garderobe seiner Nachbarin und damaligen Beziehung Sandra H. angezündet.

Die Diele der Wohnung an der Rosenstraße in Lirich brannte komplett aus, bevor die Feuerwehr den Brand stoppen und Schlimmeres verhindern konnte. Der Angeklagte war sofort geständig. Die Verteidigung hatte auf zwei Jahre auf Bewährung plädiert, die Staatsanwaltschaft forderte dagegen drei Jahre Haft.

Der Konflikt zwischen Frank B. und Nebenklägerin Sandra H. ist lang. Innerhalb von neun Monaten wurde die Polizei 73 Mal wegen Streit, Bedrohungen und gegenseitiger Körperverletzungen gerufen.

Mit Grill-Spiritus bespritzt

Am 30. Juni 2014 kommt es zur Eskalation. Im Streit bespritzt Frank B. die Geliebte, deren Freundin und dortige Hausbewohnerin Katharina F. mit Grill-Spiritus – und verschüttet den Brandbeschleuniger im Hausflur. Er droht mit einem Zigarillo im Mund alles anzuzünden. Doch er besinnt sich, übernachtet bei seinem Bruder.

Am nächsten Morgen kommt Frank B. betrunken zurück. Vor dem Haus trifft er auf Sandra H. und ihre Freundin. „Als ich sie gesehen habe, ist alles hochgekommen“, sagt Frank B. vor dem Amtsrichter. Er beschimpft Sandra erneut heftig, sie kachelt zurück. Im Anschluss fahren die Freundinnen mit dem Bus weg, Frank B. geht in seine Wohnung.

Doch er überlegt es sich anders: Nur 15 Minuten später geht er zu ihrer Wohnung hoch, fuchtelt mit dem Feuerzeug durch ein Loch in der Eingangstür herum und hält es einige Sekunden an die Garderobe. „Als ich begriffen habe, was ich da tue, bin ich sofort gegangen“, sagt Frank B., der nicht bemerkt haben will, dass eine Jacke bereits Feuer gefangen hatte. In einer Kneipe gegenüber wird er wenig später verhaftet.

Vorsätzlich gehandelt

Stunden nach der Tat hatte der Angeklagte immer noch 1,9 Promille Alkohol im Blut. Zur Tatzeit demnach geschätzte 2,5 Promille, sagt der Richter. Da der Angeklagte als „äußerst trinkfest“ einzustufen sei, glaubte das Gericht aber, dass er im Vollbesitz seiner Sinne war. Dementsprechen sah das Gericht keine strafmildernde Umstände, auf die die Verteidigung pochte.

Dass Frank B. sich sicher sein konnte, dass bei der Tatzeit niemand im Haus war, wie es die Verteidigung darstellte, folgt das Gericht eben so wenig. Obwohl er sah, wie die Frauen im Bus wegfuhren, konnte er sich nach Auffassung des Richters nicht sicher sein, dass das Haus vollständig leer ist. Auch sei es irrelevant, ob er bemerkte, dass sich ein Brand entwickelt hatte. „Die Möglichkeit muss ihm klar und egal gewesen sein“, sagte der Richter. Er handelte also vorsätzlich.