Oberhausen. Die Anbieter setzen zunehmend auf legale Werbeformen wie Großplakate. Auch illegale Plakate und Werbeanhänger tauchen immer wieder im Stadtbild auf.

Mal sind es 50, manchmal auch gleich 100 Frauen, die potenzielle Gäste zu einem Besuch in einschlägigen Etablissements animieren sollen: Als Sauna- oder FKK-Klubs firmierende Großbordelle aus dem Ruhrgebiet, dem Rheinland und der Niederrheinregion werben mittlerweile auch in Oberhausen verstärkt um neue Besucher.

Dazu werden von den Betreibern Großplakate im Stadtgebiet angemietet, wie zurzeit etwa an der Mülheimer Straße auf Höhe der Turbinenhalle. Im Gegensatz zur illegalen Werbung durch wild angebrachte Plakate, die vor rund zwei Jahren noch an vielen Stellen in Oberhausen für Ärger sorgten, sind die angemieteten Großflächen nach aktueller Gesetzeslage nicht zu beanstanden.

Großplakate sind legal

Auch wenn die Meinungen über den Inhalt der auffällig gehaltenen Werbetafeln in der Vergangenheit bereits bei vielen Beobachtern eher negativ ausfielen und auch diese neue Welle an Sex-Offerten insgesamt wenig Begeisterung auslösen dürfte, so gibt es diesmal zumindest aus rechtlicher Sicht nichts gegen die großflächige Werbung einzuwenden: Solange die engen gesetzlichen Grenzen in Bezug auf eine Vermeidung von öffentlichem Ärgernis und eine Jugendgefährdung nicht überschritten werden, bewegt sich die Werbung der „Saunaclubs“ im gesetzlich erlaubten Rahmen.

Das betont auch Stadtsprecher Uwe Spee auf Anfrage der Redaktion: „Im Gegensatz zu kleinen Plakaten, die eine Sondergenehmigung benötigen würden, sind die Großflächen nicht zu beanstanden, weil diese geregelt vermietet werden“. Während bei den illegal angebrachten Plakaten, die laut Angaben der Stadt bevorzugt zur in Essen stattfindenden Automesse „Techno-Classica“ auftauchen, und auf denen neben der generell ungenehmigten Anbringung auch teilweise noch anstößige Botschaften über Art und Umfang der Angebote zu lesen sind, achten die Mieter der aktuellen Plakatwände in der Regel penibel darauf, dass die Werbemaßnahmen keinerlei rechtliche Angriffsfläche bieten: Weder sind zu viel nackte Haut, noch allzu explizite Formulierungen über Art und Durchführung der angebotenen Dienstleistungen auf den Plakaten zu finden. Selbst die Aufschrift „100 Girls“ lässt juristisch noch genügend Interpretationsspielraum, um nicht beanstandet werden zu können.

Straßenverkehrsordnung setzt Werbetreiben klare Grenzen

Doch neben der sauberen aber kostspieligen Variante nutzen einige Betreiber auch noch eine fragwürdige Art der Werbung für sich: Ausgefallen beklebte Fahrzeuge, etwa Doppeldeckerbusse oder Anhänger, werden an viel befahrenen Straßen abgestellt und als großflächiger Blickfang genutzt. Auch wenn diese Praxis in Oberhausen bisher noch nicht in größerem Umfang aufgefallen ist, gab es schon einige Sichtungen im Stadtgebiet. In diesem Fall gilt, dass die Reklame in einer Grauzone stattfindet, in der das Ordnungsamt nur relativ schwer tätig werden kann. Generell muss die Behörde dem Halter nämlich nachweisen, dass ein Fahrzeug ausschließlich zu Werbezwecken geparkt wurde.

Einzig die Straßenverkehrsordnung setzt dem bunten Treiben dann aber klare Grenzen, wie Stadsprecher Uwe Spee betont: „Die Fahrzeuge dürfen auf keinen Fall verkehrsbehindernd abgestellt werden und müssen, wie alle anderen Fahrzeuge im öffentlichen Raum auch, angemeldet, geprüft und versichert sein. Auch gelten, zumindest für die Anhänger ohne angehängtes Zugfahrzeug, geregelte Standzeiten von maximal zwei Wochen an einem Ort.“ Häufig verlassen die Gefährte dann aber auch in der vorgegebenen Zeit ihren Stellplatz und werden einfach um einige hundert Meter versetzt – dann beginnt das Spiel wieder von vorne.