Oberhausen. Kurz vor Weiberfastnacht steht ein mutmaßliches Hells-Angels-Mitglied in Oberhausen vor Gericht. Der Vorwurf: Körperverletzung und ein Verkehrsdelikt.

Einen Tag vor Weiberfastnacht, am nächsten Mittwoch, muss sich ein mutmaßliches Mitglied der Rockergruppe der „Hells Angels“ vor dem Amtsgericht Oberhausen verantworten. Ab 9 Uhr morgens soll das Schöffengericht darüber befinden, ob dem Angeklagten von der Staatsanwaltschaft Duisburg zu Recht ein vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sowie vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Der Prozess könnte ein Schlaglicht auf brutale Auseinandersetzungen im Rockermilieu werfen.

Abends gegen 19 Uhr am 7. Juli 2013 soll der Angeklagte mit seiner Harley-Davidson auf der Konrad-Adenauer-Allee mit einem gezielten Fußtritt einen neben ihm fahrenden Motorradfahrer zu Fall gebracht haben. Opfer wurde hier der jetzt als Zeuge Z. vorgeladene Mann, der damals ein Prospect der Essener Bandidos gewesen sein soll.

Nach dem Fußtritt stürzte der Nachwuchs-Bandido mit seiner Harley – er verlor bei Tempo 40 die Kontrolle über sein Motorrad. Er schlug mit dem Kopf auf der Fahrbahn auf. An seinem Motorrad soll erheblicher Schaden entstanden sein. Im Falle einer Verurteilung droht dem nicht vorbestraften Angeklagten eine Haft von bis zu zehn Jahren.