Oberhausen. Wegen eines Fehlers des Oberbürgermeister ist nach Auffassung der Bezirksregierung ausgerechnet die Wahl zum Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Oberhausen rechtswidrig.
Die Wahl der von der Politik entsandten neun Mitglieder für das Kontrollorgan der Stadtsparkasse Oberhausen muss nach Auffassung der Bezirksregierung Düsseldorf wiederholt werden. Denn derzeit herrsche beim Wahlergebnis für den Verwaltungsrat ein „rechtswidriger Zustand“, heißt es in einem Schreiben der Bezirksregierung.
Schuld daran hat der Wirrwarr während der ersten Sitzung des Oberhausener Rates nach der Kommunalwahl am 30. Juni 2014. Bei dem Marathon-Treffen der Ratsleute wurden an diesem Tag zahlreiche Aufsichtsratsgremien neu bestimmt. Bei einer dieser Wahlen wurden neun Vertreter des Stadtrates in den Verwaltungsrat der Sparkasse entsandt.
Bezirksregierung sieht Schuld bei Wehling
Dabei ging Oberbürgermeister Klaus Wehling (SPD) irrtümlicherweise davon aus, er dürfe hier nicht mitwählen. So wurde Albert Karschti, Ratsmitglied des Bündnis Oberhausener Bürger (BOB), überraschend Mitglied des wichtigen Sparkassengremiums – zu Lasten der SPD, die so nur zwei statt drei Sitze erhielt. Der Fehler Wehlings wurde noch in der Ratssitzung bemerkt – und durch eine Wiederholung der Wahl korrigiert. Dabei musste aber wegen Stimmengleichheit das Los zwischen der Linken-Fraktion und BOB entscheiden: Lühr Koch von den Linken zog in den Verwaltungsrat ein, Karschti blieb draußen.
Nun wertet die Bezirksregierung die Wiederholungswahl als rechtswidrig und kurioserweise zugleich die erste Wahl als aufgehoben. Dass sich Wehling täuschte, gilt in der Bezirksregierung nicht als hinreichend, eine Wahl zu wiederholen. Sein Argument, Mitarbeiter hätten ihn, Wehling, falsch beraten, sei nicht genug. „Aufgrund seiner Erfahrungen hätte der Oberbürgermeister in der Lage sein können und müssen, über das ihm zustehende Wahlrecht selbst zu befinden“, schreibt die Bezirksregierung.