Mülheim-Raadt. . Vor gut einem Monat schien noch klar zu sein: Die Stadt baut auf dem vor zwei Jahren stillgelegten Straßenbahnast noch in diesem Jahr einen 1,9 km langen Fuß- und Radweg zwischen Hauptfriedhof und Flughafen. Jetzt wird klar. Nichts ist beschlossen, es wird langfristig geplant

Vor gut einem Monat schien noch klar zu sein: Die Stadt baut auf dem vor zwei Jahren stillgelegten Straßenbahnast noch in diesem Jahr einen 1,9 km langen Fuß- und Radweg zwischen Hauptfriedhof und Flughafen.

Bau- und Finanzierung übernehme Straßen NRW, der neue Weg sei eine Alternative zum bestehenden schlechten Fußweg an der Zeppelinstraße. Bevor es losgehen könne, stehe, laut Frank Hoffmann von der Regionalniederlassung Ruhr bei Straßen NRW, noch die Entwidmung der Fläche an. Kritik an den Radwege-Plänen üben die Mülheimer Bürgerinitiativen, MBI. Sie hatten eine Anfrage an das Verkehrsdezernat der Bezirksregierung (BR) gestellt, das die Angelegenheit als nicht eindeutig bewertet.

Uneingeschränktes Baurecht benötigt

Der Flughafenast sei weiterhin eine konzessionierte Straßenbahnstrecke, was andere Nutzungen, wie auch die Errichtung eines Radweges, nicht zulasse. Gleichwohl sei es Stadt und dem Landesbetrieb Straßen NRW unbenommen, über eine solche Umwidmung nachzudenken, „zumal keine Gefahr besteht, dass vorzeitig Fakten geschaffen werden“, so Andreas Happe vom Verkehrsdezernat der Bezirksregierung.

Der Landesbetrieb nähme ein solches Bauvorhaben auch erst dann in Angriff, wenn uneingeschränktes Baurecht vorläge, ist Happe sicher. Der stillgelegte Flughafenast sei außerdem Bestandteil der regionalen Entwicklungsachse Rhein-Ruhr. Das sei im Landes- und Gebietsentwicklungsplan sowie im Regionalen Flächennutzungsplan festgeschrieben.

Widerspruch dagegen noch nicht entschieden

Happe habe der MVG die Konzession für die Betriebsgenehmigung bis 2027erteilt. Die ordnungsgemäße Instandhaltung habe die MVG bislang unterlassen. Die MVG stellte, auch wegen des schlechten Streckenzustandes, einen Antrag auf Entbindung von der Betriebspflicht und die nachträgliche Genehmigung der Streckenstilllegung, den die BR im März 2013 ablehnen musste. Der Widerspruch dagegen sei noch nicht entschieden – wegen der Aufstellung eines Nahverkehrsplans, welcher erst im Dezember 2013 verabschiedet wurde. Dessen Beurteilung durch die BR werde die Basis für den Bescheid zum Widerspruch bezüglich des Flughafenasts sein. Selbst wenn das Stilllegungsverfahren abgeschlossen wäre – um überhaupt Baurecht schaffen zu können, müsste dann die Finanzierung eines Radwegs vom RVR beschlossen werden.

Peter Vermeulen bestätigt: „Es ist noch nichts entschieden, die endgültige Entpflichtung steht noch aus.“ Aus städtischer und Landessicht sei die Verkehrsfläche auch künftig als Verbindungslinie zu sichern. „Aus unserer Sicht ist beides möglich“, so der Baudezernent.