Mülheim/Oberhausen.

Die Rechnung der Stadtverwaltung kam zwar nicht unerwartet, verärgert ist Grundstückseigentümer Rudolf L. dennoch: Für die Kanalerneuerung an der Duisburger Straße in den Jahren 2010/2011 fordert die Stadt von ihm nun einen Beitrag von 711,70 Euro ein.

Auf einige Mülheimer Hausbesitzer kommen in den nächsten Monaten Belastungen aufgrund von Kanalsanierungen zu: Dass diese zum Teil erst Jahre nach Baubeginn erfolgen, könne durchaus vorkommen, sagt Stadtsprecher Volker Wiebels: „Alle Eigentümer werden im Vorfeld über Maßnahmen und ungefähre Kosten informiert. Erst, wenn der letzte Stein der Maßnahme gesetzt wurde, können wir die Rechnung stellen, daher die Verzögerungen.“

Missmut bei Betroffenen

Der Altkanal an der Duisburger Straße habe sich nach 97 Jahren Nutzungsdauer in einem „erneuerungsbedürftigen Zustand“ befunden, begründet die Stadt im Fall von Rudolf L. die Beitragserhebung für die Arbeiten an der Duisburger Straße. Er fühlt sich jedoch aus einem anderem Grund verschaukelt: Nach seiner Meinung habe die Stadt die Arbeiten am Kanal an der Duisburger Straße seit Jahrzehnten verschleppt – zum Schaden seines Hauses. Rund 30.000 Euro musste der Eigentümer aufgrund von Rissen in den Wänden, Hausabsetzung und Undichtigkeit des Hauses investieren.

Schuld daran habe der zu klein bemessene Kanal und die Versiegelung der umliegenden Flächen gehabt, was zu liegendem Wasser und Rückstau geführt habe, sagt L. Er fotografierte, wie vorbeifahrende Autos das Regenwasser aus Pfützen auf Fassade und Fenster spritzten. Ständig habe man diese reinigen müssen. Schwerwiegender noch habe der Rückstau dazu geführt, dass das Hausfundament unterspült worden sei.

L. sieht die Stadt in der Verantwortung: „Ihr war spätestens seit 1979 bekannt, dass die Kanalleitungen bei starken Regenfällen die Wassermassen nicht mehr auffangen können.“ Ein Schreiben des damaligen Oberbürgermeisters Aus dem Siepen räumte das Problem bereits damals ein. Rudolf L. forderte daher Schadenersatz von der Stadt und reichte 2008 nach jahrelangem ergebnislosen Ringen Klage gegen die Stadt Mülheim ein. Die Stadt hätte die Eigentümer darüber informieren und rechtzeitig für Abhilfe sorgen müssen, lautete sein Vorwurf.

Jedoch blieb sie ohne Erfolg, das Landgericht Duisburg sah die Klage aufgrund eines Gutachtens nur zum geringen Teil als begründet an, denn der Eigentümer müsse dafür Vorkehrungen treffen, das Anwesen gegen Rückstau zu sichern. Rudolf L. hat Zweifel am Gutachten, vor einer Berufung schreckt er aber zurück: „Die Kosten von 10000 Euro können wir nicht riskieren.“

50 Maßnahmen in der Stadt

Das Kanalbauprogramm 2012 - 2017ff sieht eine Million Euro für dringende Maßnahmen vor, 732.468 € sind von 2012 übrig.

50 Kanal- und Straßenbaumaßnahmen stehen in der Verwaltung zur Abwicklung an.

Darunter Teilstücke der Duisburger-, Körner-, Pasteur-, Chevalier-, Michael-, Heerstraße.