Mülheim. Für eine Zweitausbildung zur Fahrradmechanikerin gibt es keine Unterstützung. Darin waren sich die Ämter gestern beim Fall einer alleinerziehenden Mutter ganz sicher. Jetzt meldet sich jemand zu Wort, der genau das geschafft hat...
Ein Aha-Erlebnis der besonderen Art hatte Walter Bolk, als er gestern den NRZ-Bericht „Lieber arbeitslos? - Eine zweite Ausbildung zahlt sich für Auszubildende nicht immer aus“ las.
Er hat mit seinem Sohn vergleichbares erlebt, wie die alleinerziehende Mutter, die nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes als Verkäuferin jetzt eine zweite Ausbildung als Zweiradmechanikerin macht. Doch weder von der Sozialagentur noch von der Bundesagentur für Arbeit wird sie dabei finanziell unterstützt, obwohl sie von ihrem Arbeitgeber eine Übernahme ins Angestelltenverhältnis in Aussicht gestellt bekommen hat, wenn sie ihre Ausbildung erfolgreich abschließen sollte.
Vom technischen Zeichner zum Zweiradmechaniker
Auch Bolk und sein damals 30-jähriger Sohn bekamen vor fünf Jahren in der Sozialagentur die Auskunft, dass eine betriebliche Zweitausbildung nicht gefördert werden könne. Bolks Sohn hatte zunächst als Technischer Zeichner gearbeitet und nach dem Verlust seines Arbeitsplatzes ebenfalls eine Ausbildung als Zweiradmechaniker begonnen.
Erst nachdem sich sein Vater bei der Sozialagentur beschwerte, so erinnert sich Bolk, habe sich eine Mitarbeiterin noch einmal mit der Rechtslage auseinandergesetzt, und herausgefunden, dass eine Zweitausbildung doch mit einer Ausbildungsbeihilfe gefördert werden könne.
Erfolgreiche Berufsausbildung
Die Mitarbeiterin, so erinnert sich Bolk, habe ihn mit einem entsprechenden Ausdruck zur Agentur für Arbeit geschickt. Dort, so Bolk, habe man seinem Sohn dann auch die Zahlung einer Bundesausbildungsbeihilfe gewährt. So konnte sein Sohn seine Ausbildung erfolgreich abschließen, später sogar seinen Meister machen und inzwischen eine Anstellung bei einem Duisburger Fahrradhändler finden.
Eine ähnliche Erfolgsgeschichte wünscht Bolk jetzt auch der 34-jähruigen alleinerziehenden Mutter, die sich derzeit zur Zweiradmechanikerin ausbilden lassen möchte. Die NRZ fragte gestern bei der Agentur für Arbeit nach, warum hier scheinbar mit zweierlei Maß gemessen worden ist, konnte aber bis zum Redaktionsschluss noch keine Stellungnahme erhalten.
Allerdings zeigt Bolks Geschichte, dass es offensichtlich auch bei der Auslegung und Anwendung des Sozialrechtes Spielräume gibt und dass es nie verkehrt ist, Ablehnungsbescheide zu hinterfragen.