Mülheim. . Bei einem Jugend-Fußballturnier in Mülheim-Mintard eskalierte ein Streit um Grillwürstchen. Ein 34-Jähriger schlug einen 54-jährigen von hinten nieder. Fünf Monate muss der mehrfach vorbestrafte Angeklagte nun ins Gefängnis.
Im wahrsten Sinne des Wortes ging es gestern vor dem Duisburger Landgericht um die Wurst. Bei einem Jugend-Fußballturnier in Mintard war am 7. Juni vergangenen Jahres der Streit um Grillwürstchen der Auslöser dafür gewesen, dass ein 34-Jähriger einen 54-Jährigen von hinten niederschlug. In zweiter Instanz kämpfte der Täter gestern um eine weitere Bewährungschance.
Das Amtsgericht Mülheim hatte den 34-Jährigen zu einer fünfmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Denn der Angeklagte war nicht zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten: Elf Eintragungen weist sein Vorstrafenregister aus; alleine vier Mal war er bereits wegen Gewaltdelikten verurteilt worden.
Der 34-Jährige zog in die Berufung, beschränkte das Rechtsmittel gestern allerdings auf das Strafmaß. Hatte er beim Amtsgericht noch behauptet, es sei nur zu einer Schubserei gekommen, so legte der Angeklagte gestern ein rückhaltloses Geständnis ab. Er habe mitbekommen, dass sein Vater, der auf dem Sportplatz einen Imbiss betrieb, für seine Kunden mehrfach Würstchen von dem benachbarten Grillstand anforderte, den Eltern der Nachwuchs-Fußballer unterhielten. Entgegen einer Vereinbarung sei ihm dies verweigert worden.
Angeklagter räumt Aggressionsproblem ein
„Mein Vater arbeitet da mehr oder weniger ehrenamtlich. Da muss er sich nicht alles gefallen lassen. In dem Moment hat mich das furchtbar wütend gemacht.“ Er habe viel zu impulsiv reagiert, so der Angeklagte, als er dem vermeintlichen Widersacher, der zum Glück keine bleibenden Schäden davontrug, von hinten in den Nacken schlug. „Ich weiß jetzt, dass ich ein Aggressionsproblem habe.“ Deshalb habe er sich inzwischen auch in eine Psycho-Therapie begeben.
Eine Erkenntnis und eine Maßnahme, die schlicht zu spät kamen. Das Landgericht wies die Berufung des Angeklagten zurück. Eine weitere Bewährungschance komme nicht in Betracht, so die Richter. Der Angeklagte sei nicht nur bereits mehrfach verurteilt worden, sondern habe zur Tatzeit auch wegen einer einschlägigen Tat unter Bewährung gestanden. Besonders verwerflich sei es, dass zahlreiche Kinder Zeuge des Übergriffs geworden seien.
Der 34-Jährige muss die fünf Monate nun absitzen. Das Urteil dürfte auch zum Widerruf der offenen Bewährungsstrafe führen, so dass sich die Zeit hinter Gittern noch um sechs Monate erhöhen wird.