Mülheim. .

Die neuen Schilder für die verschärfte Umweltzone stehen längst auf Mülheimer Gebiet, auch die Beschilderung an den Autobahnabfahrten sind von Straßen.NRW aufgestellt worden.

Wer ohne gültige Plakette beim Fahren in der Umweltzone erwischt wird, dem droht bekanntlich ein Bußgeld von 40 € und ein Punkt in Flensburg. Doch die Kon­trollen des ruhenden Verkehrs hat das Ordnungsamt in der vergangenen Woche eingestellt, vorerst bis zum 31. März.

Der Grund ist eine Entscheidung des Amtsgerichtes Mülheim, das einen Kostenbescheid der Stadt gekippt hat. Diese Einzelfallentscheidung nimmt das Ordnungsamt nun zum Anlass, die Kontrolle der Parkverstöße ohne gültige Plakette vorerst auszusetzen, bis am 1. April die neue, geänderte Straßenverkehrsordnung in Kraft tritt. „Wir stellen die Überwachungstätigkeit ein, bis das Gesetz nachgebessert und in Kraft getreten ist“, sagte der stellvertretende Leiter des Ordnungsamtes, Bernd Otto, auf Nachfrage. Die derzeitige Fassung der Straßenverkehrsordnung samt Bußgeldkatalogverordnung sei noch bis 31. März gültig und werde dann durch die neue abgelöst.

Kostenbescheid wurde aufgehoben

Was war geschehen? Ein Pkw war ohne gültige Plakette in der Umweltzone abgestellt worden und Mitarbeitern des Ordnungsamtes aufgefallen. Weil der Fahrzeugführer, also der Fahrer, für diesen Verstoß im ruhenden Verkehr nicht ermittelt werden konnte, wurden dem Fahrzeughalter die Kosten des Verfahrens auferlegt – 15 Euro und drei Euro fünfzig für die Auslagen. Macht zusammen 18,50 Euro, die der Fahrzeugbesitzer zahlen sollte.

Dagegen hatte dieser Einspruch eingelegt, der über die Stadt, die den Einspruch nicht akzeptierte, ans Amtsgericht ging. Dort erging am 6. März ein Beschluss, mit dem der Kostenbescheid der Stadt Mülheim aufgehoben wurde. „Nicht dem ruhenden Verkehr zuzuordnen ist jedoch das Verkehrsverbot in Umweltzonen, das nach seinem Sinn und Zweck dazu dient, das Freisetzen von Feinstaub zu verhindern“, zitierte Amtsgerichtsdirektorin Susanne Galonska-Bracun aus der Begründung des Richters. „Das Verkehrsverbot erfasst jedoch nicht auch das Halten oder Parken in der Umweltzone“, hätte der Richter formuliert, so Frau Galonska-Bracun. Eine Einzelfallentscheidung, aber eine unanfechtbare, wie sie betont.

„Wenn das Gericht sagt, das ist nicht rechtmäßig, wollen wir nicht unrechtmäßig handeln“, kommentierte Bernd Otto. Ein spezieller Mülheimer Fall, der stehende Autos ohne gültige Plakette nicht zu Umweltsündern macht? Bernd Otto: „Unseres Wissens nach hat es in einer Nachbarstadt durch richterliche Überprüfung keine Beanstandung gegeben.“ Am 1. April, davon geht die Bußgeldstelle der Stadt aus, soll die Rechtslage dann klar und eindeutig sein – auch für parkende Wagen ohne Plakette.