Mülheim..
Ein verspätetes und unschönes Geburtstagsgeschenk erhielt kürzlich Horst Hardenberg. Die Stadt Wiesbaden schickte ihm ein „Knöllchen“ und behauptete, er habe am 10. Oktober 2012 zwischen 12.05 und 12.15 Uhr verbotenerweise in einem Wiesbadener Fußgängerbereich geparkt.
30 Euro sollte er berappen. Der Heißener war baff. „Ich bin an diesem Tag, übrigens meinem Geburtstag, gar nicht in Wiesbaden gewesen. Ich hatte Freunde zum Brunch ins Centro Oberhausen eingeladen und bin mit ihnen zusammen in meinem Wagen auch dorthin gefahren. So gegen 9 Uhr“, sagt er.
Anwalt eingeschaltet
„Da muss sich einer vertan haben“, so Hardenbergs Vermutung, er legte Widerspruch ein. Wenig später erhielt er Post - diesmal vom Regierungspräsidium Kassel. Nun sollte er ein Bußgeld in Höhe von 53 Euro zahlen. Genervt schaltete er einen Rechtsanwalt ein, der auf seine Anfrage bisher keine Antwort erhielt. Hardenberg ist ungehalten: „Ich war nicht in Wiesbaden und will deshalb nichts bezahlen“, erklärt er und fragt sich: „Selbst wenn das Verfahren eingestellt wird - wer übernimmt denn die Anwaltskosten?“
Das Ordnungsamt in Wiesbaden klärt auf: „In Hessen stoßen die Kommunen Verwarngeldverfahren an. Wird Widerspruch eingelegt, wird die Sache vom Regierungspräsidium in Kassel weiter verfolgt.“ So auch im Fall Hardenberg. „Sein Widerspruch hätte zur Einstellung des Verfahrens führen können.
Buchstabendreher im Kennzeichen?
Es hätte ja ein Buchstabendreher beim Kennzeichen vorliegen können, der z.B. auf einem Ablesefehler seitens unseres Mitarbeiters basiert“, so Peter Erkel. Da aber Fabrikat, Farbe und Kennzeichen, die auf der Knolle vermerkt waren, mit dem Auto des Mülheimers übereinstimmten, checke Kassel nun genauer.
„Die Prüfung läuft noch. Wenn der Fall nicht eindeutig aufzuklären ist, gilt: Im Zweifel für den Angeklagten.“ Das Regierungspräsidium ergänzt: „Bei Einstellung des Verfahrens wegen erwiesener Nichtschuld werden die Anwaltskosten von uns erstattet, bei Einstellung in Zweifelsfällen nicht.“
Foto mit der Digitalkamera schafft Klarheit
In Mülheim könne ein Fall wie dieser nicht auftreten, heißt es bei der Stadt. „Bei uns wird von jedem falsch geparkten Auto ein Foto mit der Digitalkamera gemacht. So können wir in Zweifelsfällen klären, ob das betreffende Fahrzeug auch wirklich zum angegebenen Zeitpunkt am angegebenen Ort gestanden hat“, erklärt Stadtsprecher Volker Wiebels.