Mülheim.

Überall wird jetzt wieder Streusalz angeboten: etwa in Baumärkten, Garten- oder Getränkemärkten. Dabei dürfen Bürger Streusalz nur bei absoluten Wetterausnahmen nutzen, etwa bei Blitzeis, sonst ist es ihnen grundsätzlich untersagt. Aus Umweltgründen sollen die Mülheimer Bürger auf Granulat oder Sand zurückgreifen.

Stadtsprecher Volker Wiebels erinnert an die Straßenreinigungssatzung, die im Rahmen der Winterwartung Grundstückeigentümern die Pflicht überträgt, Gehwege von 7 bis 20 Uhr schneefrei zu halten. „Auf Gehwegen ist die Verwendung von Salz oder sonstigen umweltgefährdenden auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten,“ so die Satzung im Wortlaut. Nur auf besonders gefährlichen Bereichen wie auf Treppen und Gefällstrecken oder bei Blitzeis sind Ausnahmen erlaubt. Diese Regelung, so Wiebels, gelte schon viele Jahre. Das sei schwer kontrollierbar, deshalb appelliert die Stadt an das Umweltbewusstsein der Bürger.

Winterdienst muss finanziell zumutbar sein

Der Bürger darf kein Salz streuen, die MEG schon? Räum- und Streupflicht der Stadt müssten zumutbar sein, erläutert Wiebels. „Da die Stadt erheblich mehr Flächen zu streuen und zu räumen hat als der einzelne Grundstückseigentümer, muss der Winterdienst für den Gebührenzahler auch finanziell zumutbar sein.“

Beim Einsatz von abstumpfenden Mitteln würden erhebliche Mehrkosten entstehen – nur für das spätere Aufkehren. „Allein die Reinigung nach einer Winterdienstperiode wäre dreimal so teuer wie der vollständige Winterdienst mit Salz“, so Wiebels. Die von der MEG eingesetzte Salzmenge sei so auf die Wetterverhältnisse abgestimmt, dass der Salzeinsatz zum Schutz der Umwelt so gering wie möglich gehalten werde.