Mülheim.

Zum nun schon vierten Mal wird in Mülheim der Jugendstadtrat gewählt. Der Jugendstadtrat vertritt die Interessen der Jugendlichen in Mülheim, entwickelt Projekte zur Beteiligung der Kinder und Jugendlichen am aktuellen Stadtgeschehen und an der zukünftigen Entwicklung der Stadt.

Antrags- und Rederecht

Der Jugendstadtrat hat Antragsrecht und Rederecht im Rat der Stadt. Er wird für zwei Jahre gewählt. Insgesamt sind 29 Mandate im Jugendstadtrat für politikbegeisterte Jugendliche zu vergeben. Die Wahlen werden vom 5. bis 16. November durchgeführt, doch der Wahlkampf für die Jungpolitiker beginnt schon jetzt.

Kandidaten zwischen 14 und 18 Jahre

Für den Jugendstadtrat kandidieren können alle Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren, die mit ihrem Hauptwohnsitz in Mülheim gemeldet sind.

Stichtag für die Altersgrenze ist der 16. November: Zur Wahl stehende Kandidaten müssen an diesem Tag mindestens 14 Jahre alt sein, aber noch nicht das neunzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Zehn Unterstützer nötig

Alle Jugendlichen, die sich zur Wahl stellen möchten, müssen einen sogenannten Wahlvorschlag und zehn Unterstützungsunterschriften einreichen. In dem Wahlvorschlag soll der Kandidat kurz beschreiben, wofür er sich im Falle einer erfolgreichen Wahl in Mülheim besonders einsetzen will. Der Wahlvorschlag wird zusammen mit einem Foto, und einer Kurzbeschreibung des Kandidaten auf der Webseite zur Wahl des Jugendstadtrats veröffentlicht.

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge mit den Unterstützungsunterschriften endet am Montag, 1. Oktober, um 18 Uhr.

Unterlagen im Rats- und Rechtsamt

Die Unterlagen für die Kandidaten zur Wahl des Jugendstadtrates gibt es im Rats- und Rechtsamt des Rathauses, Schollenstraße 2, Zimmer B.111. Weitere Informationen zu den Jugendstadtratswahlen stehen im Internet unter www.muelheim-ruhr.de oder jsr.muelheim-ruhr.de. Per Telefon: 0208 - 455–3032