Mülheim.. Bis Ende 2015 müssen Hauseigentümer die unterirdischen Abwasserleitungen auf Lecks prüfen lassen. Die Kosten dieser gesetzlich vorgeschriebenen Dichtheitsprüfung halten sich in Grenzen - eine daran anschließende Sanierung kann jedoch teuer werden.
Die gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfung der unterirdischen Abwasserleitungen wird Kosten verursachen, und das beschäftigt viele Hausbesitzer. Heinz-Walter Seiler kennt die Sorgen der Eigentümer. Er steht dem Verband Wohneigentum vor, der in Mülheim 560 Mitglieder zählt. Darunter viele Menschen mit kleinem Häuschen in typischen Siedlungslagen wie etwa in der Mausegattsiedlung oder am Oemberg. Derzeit komme – außer der Dichtheitsprüfung – ohnehin einiges auf die Hausbesitzer zu, verweist er auf Gebührenerhöhungen und energetische Sanierung.
Für viele Eigentümer ist daher die Frist von großem Interesse, die der Gesetzgeber auf Ende 2015 gelegt hat. In einigen Fällen kann die Frist bis 2023 gestreckt werden. Die Verwaltung erarbeitet gerade als rechtliche Grundlage eine Ortssatzung, die im Juni vom Rat verabschiedet werden soll.
Stadt verschickt Broschüre
„Warum kann man den Termin nicht grundsätzlich auf Ende 2023 festlegen, um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden?“, fragt Heinz-Walter Seiler, der auch der Eisfahrt-Siedlergemeinschaft in Speldorf vorsteht. „Es geht ja nicht nur um die Dichtheitsprüfung“, wendet er ein. „Die Sanierung ist das Problem. Da können schnell mal 5000 € und mehr zusammenkommen.“ Etwa 40% der Mitglieder im Verband seien aber 70 Jahre und älter: „Und mit 80 Jahren kriegen Sie keinen Kredit mehr.“
Die Stadtverwaltung verschickt noch bis Ende April eine Broschüre zum Thema Dichtheitsprüfung an die rund 26.000 Grundstückseigentümer. Die neue Satzung zur Verlängerung der Prüfpflicht für die Dichtheitsprüfung von Hausabwasserleitungen wird derzeit ausformuliert, um die Frist für bestimmte Bereiche bis 2023 strecken zu können.
Für die meisten Mülheimer Eigentümer, das stellt Jürgen Landers von der Unteren Wasserbehörde klar, wird die Frist bis 2015 Geltung haben. Derzeit, so Landers, erarbeitet die Stadtentwässerung SEM Pläne darüber, welche Arbeiten am Kanalsystem von 2015 bis 2023 vorgesehen sind. Wenn, nur als Beispiel, im bestimmten Abschnitt einer Straße etwa in 2022 Kanalbauarbeiten vorgesehen sind, so sollen die dortigen Anlieger nicht noch vorher zur Dichtheitsprüfung herangezogen werden. Es könnte dann theoretisch aber möglich sein, dass in einer Straße zwei Fristen gelten – für den einen Hausbesitzer eine kürzere als für seinen Nachbarn, weil die SEM vor dessen Haus nach 2015 noch die Straße aufreißen muss.
In Wasserschutzgebieten vorgezogene Frist
Sobald die neue Satzung im Sommer vorliegt, soll aber Klarheit herrschen: Die Grundstückseigentümer werden dann im Anhang ablesen können, wann welche Straße, welcher Straßenabschnitt an der Reihe ist, erklärt Jürgen Landers. Dann werden auch die rund 4000 Eigentümer in den Wasserschutzgebieten – im Hafen, in Broich und Speldorf – als erste von der Stadt angeschrieben. Die Frist für die Dichtheitsprüfung in den Wasserschutzgebieten endete bekanntlich schon in 2009. „Wir werden den Leuten dennoch Zeit lassen“, sagte Jürgen Landers. Er schätzt, das die Frist, in der die (erfolgreiche) Dichtheitsprüfung belegt werden müsse, auf drei Monate hinausläuft. Sollte der Kanal saniert werden müssen, sei angedacht, auch hier eine ausreichende Frist zu gewähren.
Vor allem, damit die Eigentümer in Ruhe verschiedene Angebote einholen können. Mit Firmen, die die wahren Kosten für die Dichtheitsprüfung verschleiern wollten, hatte Heinz-Walter Seiler auch schon zu tun. Da werde dann der Anschein erweckt, es koste nur 65 Euro, berichtet er: „Und erst, wenn man mal nachfragt, heißt es dann, es kämen noch 280 Euro für die Prüfung dazu.“
„Wenn eine Leitung undicht ist und eine kurzfristige Entscheidung nicht möglich, kann in Einzelfällen darüber mit der Stadt verhandelt werden“, sagte Jürgen Landers. Ob die Grundstückseigentümer, deren Frist bis 2015 gilt, straßenweise oder nach Stadtteilen angeschrieben werden, stehe noch nicht fest. Landers selbst hält ein gebietsweises Vorgehen für die praktikablere Lösung.