Mülheim. .

Die Seniorin (79), die am frühen Sonntagabend im Ev. Wohnstift Raadt vermisst und von der Polizei gesucht wurde, konnte wenige Stunden später ausfindig gemacht werden.

Die alte Dame muss gut zu Fuß sein: Eine Polizeistreife entdeckte die demente Vermisste Stunden später zufällig in Essen an der Marie-Juchacz-Straße, 13 km vom Wohnstift entfernt. Die alte Dame habe gegen 22 Uhr noch etwas zu Abend gegessen, in der Nacht etwas länger geschlafen und sei nun wohlauf, ließ das Wohnstift mitteilen.

Dass Personen vermisst werden, kommt im Bereich des Polizeipräsidiums Essen/Mülheim täglich vor, so Polizeisprecher Peter Elke. „Die meisten werden relativ schnell wiedergefunden.“ Aber je länger eine Suche andauere, umso aufwendiger würden dann die Maßnahmen, erklärt er.

Exakte Beschreibung der Kleidung war hilfreich

Die alte Dame wurde am Sonntagabend mit einem großen Aufgebot an Polizeikräften samt Hubschrauber gesucht. „Häufig zieht es die älteren Leute zur alten Anschrift “, sagt Elke. „Das überprüfen wir als erstes.“ Die 79-Jährige stammte aus Dümpten, hatte sich aber in Richtung Essen aufgemacht.

Hilfreich sei die exakte Beschreibung ihrer Kleidung gewesen, betonte Elke. Diese ging nämlich an alle Streifen, auch an die, die nicht direkt an der Suche beteiligt waren – und so wurde die Vermisste dann in Essen-Überruhr entdeckt. Ob sie die Strecke zu Fuß gegangen ist?

Türen sind in normalen Wohnheimen nicht abgeschlossen

„Demenzkranke beherrschen häufig noch Verhaltensweisen aus alten Zeiten“, weiß Harald Schaal, der das Ev. Wohnstift im Dichterviertel leitet. Womöglich sei die 79-Jährige in einen Bus gestiegen. Er verweist auf den großen Bewegungsdrang dementer Bewohner: „Viele sind körperlich ja noch sehr fit und in der Lage, weit zu laufen.“ In normalen Wohnheimen seien die Türen nicht abgeschlossen. Da geschehe es schon mal, dass jemand mit einem Aufzug die Station oder durch den Lieferanteneingang das Haus verlasse.

Wenn Türen verschlossen werden sollen, müsse es das Vormundschaftsgericht zu­vor genehmigen, auch dann, wenn ein Heimbewohner zu seiner Sicherheit mit einem Sensor ausgestattet werden soll, erklärte Schaal. „Es sei denn, es ist Gefahr im Verzug.“ Die 79-Jährige sei aber nicht dafür bekannt gewesen, dass sie sich vom Haus entfernt.