Mülheim. .
Die fragwürdigen Schönheitsoperationen in einer Mülheimer Privatklinik befassen weiter die Gerichte. Jetzt muss sich der Anästhesist (49) vor der 6. Großen Strafkammer in Wuppertal verantworten.
Wegen fragwürdiger Schönheitsoperationen in einer Mülheimer Privatklinik muss sich der Anästhesist der Klinik vor der 6. Großen Strafkammer in Wuppertal verantworten. Ihm wird vorgeworfen, in den Jahren 2002 bis 2007 in über 100 Fällen Leistungen für Schönheitsoperationen mit fingierten Rechnungen abgerechnet zu haben.
Der Angeklagte soll mit dem Chirurgen der Privatklinik (56) zusammengearbeitet haben. Dieser war vor einem Jahr (WAZ berichtete) vom Landgericht Duisburg wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Außerdem gab es ein Berufsverbot von drei Jahren. Wie es heißt, gehe der Arzt dagegen vor. Er hatte an den Frauen unter anderem Brustvergrößerungen durchgeführt, Körperfett abgesaugt und Augenlider korrigiert und diese Leistungen dann über falsche Diagnosen mit den Privatkassen abgerechnet. Die einzelnen Rechnungen des Chirurgen beliefen sich oft auf mehrere tausend Euro, die des angeklagten Anästhesisten im Schnitt auf 875 Euro. Den privaten Krankenversicherungen war ein Schaden von rund 250 000 Euro entstanden.
Mehr als 100 Frauen waren in den Betrug verwickelt
Die Klinik soll vor allem Patientinnen aus Mülheim und Umgebung, aber auch von weit her behandelt haben. Die Straftaten waren einer Privatkasse aufgefallen. Dort hatten sich neue Kundinnen nach kurzer Zeit zur Operation nach Mülheim begeben. Die Versicherung hatte die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die konnte über 100 Frauen ermitteln, die in die Betrugsgeschäfte verwickelt waren. Einige sind bereits als Mittäter ebenfalls zu Geld- oder Haftstrafen verurteilt worden. Den Frauen war laut Anklage bekannt, dass die Kassen die Eingriffe bei fehlender medizinischer Notwendigkeit nicht bezahlen.