Mülheim. Mit zwei perfiden Vorgehensweisen erleichterten Unbekannte in Mülheim zwei Frauen um Schmuck und Bares. Wie unverschämt sie dabei vorgingen.
Die Polizei warnt wiederholt vor dreisten Betrugsmaschen, mal wieder sind Seniorinnen Unbekannten und ihren Lügen auf den Leim gegangen. Am ersten Adventswochenende erbeuteten bislang unbekannte Täter hohe Bargeldsummen und Schmuck bei zwei Seniorinnen, indem sie sich als Teppichhändler und als Polizisten ausgaben.
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Beim ersten Fall meldete sich gegen Mittag des 1. Dezembers ein Unbekannter per Telefon bei einer 86-jährigen Mülheimerin und gab vor, Teppichhändler zu sein. Er wolle der Seniorin als langjähriger Kundin einen Teppich schenken. Unter diesem Vorwand klingelten etwas später zwei Männer bei der Seniorin und betraten anschließend die Wohnung in der Altstadt. „Während der eine Mann die Seniorin ablenkte, stahl der andere Schmuck aus dem Schlafzimmer“, schildert die Polizei den Tathergang. „Anschließend rannten die Unbekannten aus dem Haus und flüchteten unerkannt.“
Mülheimer Polizei warnt vor möglichen Anzeichen von Betrugsmaschen
Einen Tag später traf es in Menden-Holthausen eine 83-Jährige. Die Seniorin erhielt gegen Mittag einen Anruf von einem vermeintlichen Polizisten. Ihre Enkelin habe demnach ein kleines Mädchen angefahren, nur eine Kaution könne die Untersuchungshaft verhindern. „Die 83-Jährige glaubte in ihrer Aufregung den Betrügern“, so die Polizei. Eine vermeintliche Mitarbeiterin des Amtsgerichts holte im Anschluss eine fünfstellige Bargeldsumme bei der Rentnerin ab und flüchtete.
Die beiden Fälle nimmt die Polizei zum Anlass, für das Thema Trickbetrug zu sensibilisieren. Misstrauisch werden sollte man etwa, wenn jemand ein Telefongespräch nicht mit seinem Namen beginnt, sondern mit einer Art Ratespiel beginnt. Außerdem appelliert die Polizei: „Beenden Sie das Gespräch, wenn der Anrufer Geld von Ihnen fordert! Lassen Sie sich nicht drängen oder unter Druck setzen. Übergeben Sie niemals Geld an Ihnen unbekannte Personen!“ Es empfiehlt sich, sich als Opfer an eine Vertrauensperson zu wenden und Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
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