Mülheim. Die Wahlrechtsreform im Bundestag ist umstritten. Wieso eine Mülheimer Abgeordnete sie sogar als „massive Verletzung des Wählerwillens“ sieht.

Was sagen Mülheims Bundestagsabgeordnete Sebastian Fiedler (SPD) und Astrid Timmermann-Fechter (CDU) zum neuen Wahlrecht, nach dem der Bundestag ab 2025 gewählt werden soll? Der Reform zufolge soll das Parlament nur noch 630 Abgeordnete haben. Derzeit sind die über die NRW-Landesliste der CDU in den Bundestag eingezogene Timmermann-Fechter und der im Wahlkreis per Erststimmenmehrheit direkt gewählte Sozialdemokrat Fiedler zwei von 736 Abgeordneten.

Der SPD-Bundestagsabegordnete Sebastian Fiedler spricht sich für die Wahlrechtsreform aus.
Der SPD-Bundestagsabegordnete Sebastian Fiedler spricht sich für die Wahlrechtsreform aus. © FUNKE Foto Services | Martin Möller

Sebastian Fiedler hat für die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition gestimmt, weil sein „Eindruck ist, dass eine überwiegende Mehrheit der Bevölkerung die Erwartung hat, dass der Bundestag nicht weiter wachsen kann.“ Er betont: „Die Zweitstimmen bestimmen über die Zusammensetzung des Bundestages. Heute gibt es in Bayern mehr Erststimmensieger, als über die Zweitstimmen gedeckt sind. Nach dem jetzt beschlossenen Wahlrecht erringen die Erststimmensieger mit dem schlechtesten Wahlkreis-Ergebnis kein Mandat. Ich glaube, dass die Menschen es verstehen werden, dass bei einer Partei, die 25 Prozent bekommen hat, nicht für 27 Prozent Erststimmensieger einziehen können.“

Mülheimer Abgeordneter sieht Bürgernähe im Fokus

Im Sinne der Bürgernähe begrüßt es Fiedler, dass alle 299 Bundestagswahlkreise erhalten bleiben. Er weist darauf hin, dass die Arbeit des Deutschen Bundestages künftig auf weniger Abgeordnete verteilt werden muss. Das wird nach seiner Ansicht aber nur dann möglich sein, wenn jedes Mitglied des Bundestages mehr Mitarbeitende als bisher finanzieren kann.

Astrid Timmermann-Fechter hat mit ihrer Fraktion gegen die Wahlrechtsreform der Regierung gestimmt. Sie weist darauf hin, „dass auch ich, ebenso wie die Unionsfraktion, eine Verkleinerung des Bundestages befürworte. Meine Fraktion hat dazu eigene Vorschläge ins Plenum eingebracht. Dieser Antrag wurde in der Plenarsitzung jedoch abgelehnt.“

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Nach ihrer Ansicht bedeutet „das nun beschlossene Wahlgesetz eine massive Missachtung des Wählerwillens.“ Timmermann-Fechter stellt fest: „Die Neuregelungen können dazu führen, dass künftig nicht alle Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten, auch ins Parlament einziehen. Übersteigt in einem Bundesland die Zahl der gewonnenen Direktmandate die Anzahl der Sitze, die einer Partei nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, so werden die überzähligen Direktmandate zukünftig gekappt.“

Mülheimer CDU-Abgeordnete sieht demokratische Grundprinzipien in Gefahr

Die Abgeordnete befürchtet in diesem Zusammenhang folgendes Szenario: „In den Bundestag ziehen nur die Direktkandidaten ein, die im Verhältnis zu den anderen gewählten Direktkandidaten die besten Erststimmenergebnisse erhalten haben. Somit kann die Folge sein, dass einige Wahlkreise mit gar keinem direktgewählten Abgeordneten im Bundestag vertreten sind. Dieses widerspricht dem Prinzip des direktgewählten Abgeordneten.“

Die CDU-Abgeordnete Astrid Timmermann-Fechter sieht die Wahlrechtsreform als Verletzung des grundgesetzlichen Demokratieprinzips.
Die CDU-Abgeordnete Astrid Timmermann-Fechter sieht die Wahlrechtsreform als Verletzung des grundgesetzlichen Demokratieprinzips. © FUNKE Foto Services | Ralf Rottmann Funke Foto Services

Kritisch sieht die CDU-Kreisvorsitzende den Wegfall der Grundmandatsklausel, nach der eine Partei auch dann entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis im Bundestag vertreten ist, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten hat, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen konnte. Denn so bestehe „nun die Möglichkeit, dass eine Partei bundesweit viele Wahlkreise bei den Erststimmen gewinnt, aber dennoch nicht im Deutschen Bundestag vertreten ist, wenn sie weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten hat,“ Auch darin sieht Timmermann-Fechter „eine massive Verletzung des Wählerwillens“ und des grundgesetzlichen Demokratieprinzips.