Mülheim. Der Mülheimer Christian Garcia Diaz ist als „Coronasaurus“ bekannt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen einer Hitler-Karikatur gegen ihn.
Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat Ermittlungen gegen den in der Öffentlichkeit stehenden Christian Garcia Diaz aufgenommen. Dem Mülheimer, der als „Coronasaurus“ und Initiator der „Montagsspaziergänge“ bekannt geworden war, wird Volksverhetzung vorgeworfen.
„Wir haben den Verdacht, dass Herr Garcia Diaz in einem Online-Shop Aufkleber mit volksverhetzendem Inhalt vertrieben hat“, erklärt Staatsanwalt Felix Bachmann auf Nachfrage dieser Redaktion. Zwar laufe der Shop auf eine Unternehmensgesellschaft mit Mülheimer Anschrift, „aber nach unserem bisherigen Ermittlungsstand ist Christian Garcia Diaz der Prokurist des Unternehmens“. Im Zuge der Ermittlungen habe es kürzlich eine Hausdurchsuchung gegeben, der Antrag dafür war bereits im November 2022 gestellt worden. Bei der Durchsuchung konnten Bachmann zufolge diverse Beweismittel gesichert werden. Darunter auch einer der Aufkleber, der Gegenstand der Ermittlungen ist.
Mülheimer Online-Shop listete Aufkleber mit Hitler-Karikatur
„Der Aufkleber zeigt eine Karikatur von Adolf Hitler und einen Torbogen mit der Aufschrift ‘Impfen macht frei’“, so der Staatsanwalt. „Der Torbogen ist deutlich an den des Konzentrationslagers Auschwitz angelehnt.“
Im Online-Shop www.grundgesetz2020.de, der als „Shop der Widerstandsbewegung“ tituliert wird, ist der Aufkleber nicht mehr zu finden – andere Motive, die sich etwa ganz klar gegen die Coronaimpfung positionieren, hingegen schon. Über welchen Zeitraum der Aufkleber (100 Stück für 14,90 Euro) erhältlich war, sei derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen. Der WDR hatte in der Lokalzeit Ruhr über das Verfahren berichtet.
Im Gespräch mit unserer Redaktion distanziert sich Christian Garcia Diaz von der Karikatur: „Ich habe sie nie als Privatperson vertrieben, sondern das Unternehmen, in dem ich tätig bin.“ Zwar sei ihm der Aufkleber, der bis Sommer 2021 im Webshop erhältlich war, „unter den 200 Artikeln als makaber aufgefallen, aber ich habe mir gedacht, dass das sicherlich von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt ist.“
Garcia Diaz habe sich weder den Aufkleber noch seine Botschaft jemals zu eigen gemacht, „die Gräueltaten der Nazi-Zeit verurteile ich selbstverständlich aufs Schärfste.“ Aus seiner Sicht liege die inhaltliche Verantwortung beim Künstler. Der hatte die Unternehmensgesellschaft als Betreiberin des Shops laut Garcia Diaz darum gebeten, den Aufkleber aus dem Sortiment zu nehmen.
Der Berliner Künstler, von dem die Karikatur stammt, nennt sich „Pandemimimi“. Selbst beschreibt er seine Werke als „bissige Realsatire und künstlerische Auseinandersetzung mit dem Massenphänomen eines krankhaft totalitären Gesundheitswahns und der neuen deutschen Lust auf Krieg“. Von der Karikatur mit dem volksverhetzenden Inhalt fehlt aber auch hier mittlerweile jede Spur.
Mülheimer Landtagsabgeordneter zeigt sich entsetzt
Nach Erscheinen des WDR-Beitrags meldet sich der SPD-Landtagsabgeordnete Rodion Bakum zu Wort. Als Mitglied der Jüdischen Gemeinde schockiere es ihn, dass die Corona-Politik mit der Abscheulichkeit des nationalsozialistischen Regimes gleichsetzt werde. „Wer den Holocaust leugnet oder verharmlost, verlässt endgültig den Boden der demokratischen Grundordnung unseres Landes.“
Im Gespräch mit der Redaktion schildert Bakum, wie sehr ihn die Ereignisse auch persönlich treffen: „Meine Familie fühlt sich hier heimisch und hat sich ein Leben aufgebaut, aber so etwas verletzt einen unglaublich.“ In der Jüdischen Gemeinde habe der Fall hohe Wellen geschlagen. „Eigentlich sind alle fassungslos.“ Von den derzeitigen Ermittlungen erhofft Bakum sich Aufklärung, aber auch Sanktionen: „Sollten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft den Verdacht der Volksverhetzung bestätigen, könnte eine harte Strafe Wirkung zeigen.“
„Der Straftatbestand der Volksverhetzung ist natürlich im deutschen Gesetz einer mit einer besonderen Rolle“, ordnet Staatsanwalt Felix Bachmann ein. „Als Staatsanwaltschaft verfolgen wir solche Delikte mit aller Härte.“ Laut Strafgesetzbuch stehen auf Billigen, Verherrlichen oder Rechtfertigen von „nationalsozialistischer Gewalt- und Willkürherrschaft“ eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.