Mülheim. Kann die Stadt das VHS-Gebäude abreißen? Das Land hat auf die Anfrage des Mülheimer SPD-Landtagsabgeordneten Rodion Bakum geantwortet.
„Die VHS-Abrissfantasien fallen in sich zusammen“ – so jedenfalls bewertet der SPD-Landtagsabgeordnete Rodion Bakum die Antworten des Landesministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung zur Zukunft der Volkshochschule an der Bergstraße. Demnach gibt es aus Bakums Sicht keinen einfachen Ausweg im Dilemma um eine Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes. Er fordert deshalb: OB Marc Buchholz solle nun „endlich sein Sanierungskonzept aus der Schublade holen“.
Denn die Hürden, den Denkmalschutz zu löschen und das Gebäude abreißen zu können, hat das Landesministerium hoch angesetzt: „Wird ein Anspruch auf Erteilung einer Abbrucherlaubnis geltend gemacht, ist hinsichtlich der Beeinträchtigung denkmalrechtlicher Belange [...] ein strenger Maßstab anzulegen“, heißt es in der Antwort auf Bakums Anfrage.
Bakum: „Stadt kann die hohen Hürden offensichtlich nicht überspringen“
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So könne ein Abbruch nur dann gerechtfertigt sein, wenn „die Erhaltung des Denkmals faktisch nicht mehr möglich ist und das Denkmal akut einsturzgefährdet und nicht mehr zu retten ist“. Gleichwohl stellt das Ministerium klar, habe die Stadt zur VHS bisher keinen Anspruch auf Abbruch geltend gemacht etwa durch eine „Ministeranrufung“.
Für Bakum besteht damit „rechtliche Klarheit über die hohen Hürden, welche die Stadt offensichtlich nicht überspringen kann. Es wird zwischen den Zeilen deutlich, dass der Erhalt und die Sanierung des Gebäudes für eine Stadt wie Mülheim klar zumutbar ist.“ Schließlich habe der Kämmerer verschiedentlich dargelegt, dass die Stadt ihren Haushalt mit Erfolg konsolidiert habe.
Kritik an OB: Er soll „faktisches Ende der Diskussion“ verschwiegen haben
Ansonsten, so vermutet Bakum, wäre OB Marc Buchholz längst den Weg gegangen. Denn aus der Antwort des Ministeriums geht hervor, dass der Oberbürgermeister bereits vor rund zwei Monaten über die strengen Kriterien telefonisch informiert wurde. Bissig greift Bakum an: „Wieso erfahren wir von dem faktischen Ende der Diskussion um einen Abriss vom Landesministerium und nicht durch den sonst sehr mitteilungsbedürftigen Herrn Buchholz?“
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Ist die Debatte damit wirklich vom Tisch? Auf Anfrage der Redaktion teilt die Stadt mit: „Das VHS-Gebäude ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht ,akut einsturzgefährdet’. Dies wurde auch zu keiner Zeit behauptet, dazu wird auf die öffentliche Berichterstattung zum Schadensbild verwiesen. Eine vertiefte Prüfung durch ein Ingenieurbüro dauert an.“
Stadt Mülheim hält an Abrissmöglichkeit dennoch fest
Und auch in der Frage, ob eine VHS-Sanierung die Finanzhoheit nach der Konsolidierung des Haushalts und der Entlassung aus der Verpflichtung des Stärkungspakts Stadtfinanzen eindeutig nicht verletze, hält die Stadtspitze dagegen: „Diese Positionierung entspricht nicht den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen. Da sich die Kassenlage durch den Stärkungspakt nur unwesentlich verbessert hat – von Einmaleffekten abgesehen – kann nicht über eine andere rechtliche Einordnung eine andere finanzielle Situation unterstellt werden. Zumal die Verschuldung bei den Investitionskrediten auch nicht Teil der Stärkungspaktunterstützung war, sondern vielmehr die Reduzierung der Kassenkredite im Fokus hat. Es bleiben die Gespräche mit der Denkmalbehörde abzuwarten.“