Mülheim. Wie lief die Umstellung von Hartz IV aufs Bürgergeld? Nicht wenige Kommunen hatten Sorge wegen des kurzfristigen Beschlusses. So war’s in Mülheim.

Die Sorge um eine rechtzeitige Umsetzung des politisch kurz vor knapp beschlossenen Bürgergeldes ging noch im Dezember in den Kommunen herum. Für die Bezieher von vormals Hartz IV in Mülheim hingegen zeichnet sich eine erfreuliche Lage ab.

Denn die Umstellung auf das Bürgergeld ist „im laufenden Leistungsbezug fristgerecht erfolgt“, kann der Amtsleiter des Jobcenters, Oliver Vrabec, bestätigen. Somit steht allen, die einen Anspruch auf die Grundsicherung haben, mit dem Bürgergeld von Beginn an ein etwas höherer Betrag zur Verfügung.

Gefühlt mehr Anträge – konkrete Zahlen gibt’s aber erst im Februar

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Alleinstehende erhalten demnach 502 Euro Regelsatz – das sind nur knapp 53 Euro mehr als zuvor. Paare pro Person stehen jeweils 452 Euro zur Verfügung (plus 47 Euro). Für Kinder bis sechs Jahren beträgt der Regelbedarf 318 Euro (+33 Euro), für Kinder bis 14 Jahren 348 Euro (+37 Euro) und für Jugendliche bis 18 Jahren 420 Euro – das sind 44 Euro mehr. Für nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern liegt der Betrag bei 402 Euro, als plus 42 Euro monatlich.

Und noch eine andere Beobachtung haben die Sachbearbeiter gemacht: ein erhöhtes Antragsaufkommen durch Neukunden. Das sei aktuell jedoch eher „gefühlt“ der Fall – belastbare Zahlen über eine möglicherweise steigende Zahl von Bürgergeldbezieher sollen frühestens im Februar vorliegen.