Mülheim. Das Landgericht hat den katholischen Priester aus Mülheim vom Missbrauch eines 17-Jährigen freigesprochen. Nun wird nach Kirchenrecht verhandelt.
Nachdem ein Mülheimer Priester vom Missbrauch eines Jugendlichen in zweiter Instanz freigesprochen wurde, droht ihm nun ein kirchenrechtliches Verfahren. „Mit dem Freispruch vor dem Landgericht ist das Verfahren aus unserer Sicht nicht erledigt“, teilt ein Sprecher des Bistums Essen mit. Denn nun müsse geklärt werden, ob sich der Geistliche durch seine sexuelle Beziehung mit einem 17-Jährigen nach dem Recht der Kirche schuldig gemacht hätte.
War das Verhalten des Priesters angemessen? Über diese und weitere Fragen muss jetzt das Verfahren befinden, „der strafrechtliche Prozess und der kirchenrechtliche sind voneinander zu trennen“, erläutert der Sprecher. Die Kirche hatte dennoch das juristische Urteil abgewartet und das eigene nicht parallel geführt, „um das staatliche Verfahren durch eigene Vernehmungen etwa des Zeugen nicht zu beeinflussen“. Dies sei aufgrund von Erfahrungen in der Vergangenheit eine gängige Praxis.
Auf Freispruch vor dem Staat kann sich der Geistliche kirchenrechtlich nicht berufen
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Das Amtsgericht in Mülheim hatte den heute 73-jährigen Priester zwar wegen Missbrauchs eines Jugendlichen verurteilt, weil es als erwiesen ansah, dass der Geistliche den jungen Mann für sexuelle Handlungen entlohnt hatte. Zum Berufungsprozess vor dem Landgericht zeigte der 17-Jährige jedoch Erinnerungslücken, so dass die Anklage nicht zweifelsfrei klären konnte, ob Geld gegen Sex geflossen sei.
Doch auf den Freispruch vor dem Staat kann sich der Priester nicht berufen. Kirchenrechtlich könnte ihm mehr als nur eine Ermahnung drohen, deutet der Sprecher an. Über mögliche Konsequenzen allerdings schweigt das Bistum bis zum Abschluss des Verfahrens, das nun auf den Weg gebracht wird. Ob dies vom Bistum geführt werde oder „außerhalb“, sei noch nicht entschieden, sagt der Sprecher.