Mülheim. In einem Berufungsprozess ging es um den Tod eines Hundes, der 2020 am Uhlenhorst erstochen wurde. Der Angeklagte sprach im Prozess von Notwehr.

Ein Hovawart verlor am 9. Januar 2020 am Uhlenhorst sein Leben. Ein 67-jähriger Mülheimer erstach das Tier auf dem Ganghoferweg. Höhepunkt eines offenbar schon einige Zeit währenden Nachbarstreites um den richtigen Umgang mit dem besten Freund des Menschen. In zweiter Instanz setzte sich jetzt das Landgericht Duisburg mit dem Fall auseinander.

Das Amtsgericht Mülheim hatte den wegen Körperverletzung (der Hundebesitzerin) und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagten ehemaligen Firmenberater im Februar 2021 freigesprochen. Angesichts der Vorgeschichte, die eine lange Reihe von Auseinandersetzungen zwischen den beteiligten Menschen und deren Hunden aufwies, hatte die erste Instanz ernsthafte Zweifel an sämtlichen Schilderungen gehabt.

Angeklagter Mülheimer schilderte Notwehr

Weitere unmittelbare Zeugen gab es nicht. Und wenn ein Gericht nicht aufklären kann, was wirklich geschehen ist, muss es im Zweifel für den Angeklagten entscheiden. Womit die als Nebenklägerin auftretende Besitzerin des getöteten Hundes und deren Rechtsbeistände nicht einverstanden waren. Auf ihr Betreiben hin musste nun noch einmal verhandelt werden.

Der Angeklagte berichtete, er und sein eigener Hund - ebenfalls ein Hovawart - seien schon mehrfach von Vierbeinern der 500 Meter entfernt wohnenden Frau angefallen worden. Obwohl die Frau ihre Hunde am Tattag an die Leine nahm, hätten ihn die Tiere plötzlich ungehindert von hinten angesprungen und zu Boden gerissen. Vergeblich, so der Angeklagte, habe er sich mit Pfefferspray zu wehren versucht und schließlich mit einem kleinen Messer, das er seit Jugendtagen bei Ausflügen in die Natur bei sich trage, in Panik um sich gestochen. „Die Nebenklägerin stand wenige Meter entfernt und sah sich das tatenlos an.“

Nebenklägerin belastete Mülheimer Angeklagten schwer

Die 63-Jährige gab an, der Angeklagte habe sich schon mehrfach seltsam verhalten, auch gegen andere Hunde und deren Besitzer. Am Tattag hätten sich ihre Hunde nur deshalb losgerissen, weil der 67-Jährige seinem Tier ein Angriffskommando gab. Zu ihrer Verwunderung habe er sich zu den kämpfenden Tieren auf den Boden gesetzt. „Hinterher begriff ich, dass er das Messer schon vorher zog und hinter seinem Oberschenkel verbarg.“ Erst nachdem alles vorbei war, habe der Angeklagte sie und ihren überlebenden Hund, einen Leonberger, mit Pfefferspray besprüht.

Der Berufungskammer ging es nicht anders als dem Amtsgericht. Sie konnte alles oder nichts glauben. Zumindest ließ sich nicht ausschließen, dass der Angeklagte den Hund nicht grundlos tötete. Der 67-Jährige wurde ein zweites Mal freigesprochen.