Mülheim. Wegen sexuellen Missbrauchs eines 17-Jährigen hatte das Mülheimer Amtsgericht einen Priester (73) verurteilt. Nun wird der Fall neu aufgerollt.

Der Fall eines katholischen Priesters, der im vergangenen Mai wegen sexuellen Missbrauchs eines Minderjährigen vor dem Mülheimer Amtsgericht verurteilt wurde, geht überraschend weiter. Der 73-Jährige hatte bis zuletzt behauptet „kein Missbrauchstäter“ zu sein und inzwischen gegen das Urteil Berufung eingelegt. Ziel der Verteidigung: ein Freispruch.

Dabei wird zwar von dem Priester nicht bestritten, sexuelle Handlungen mit dem damals 17-jährigen Jugendlichen ausgetauscht zu haben. Die Verteidigung bestreitet jedoch, dass dafür auch ein sogenanntes Entgelt in Form von Geld oder anderen Gegenleistungen gezahlt wurde.

Dabei beruft sie sich auf den Paragrafen 182 des Strafgesetzbuches, der nicht nur die Minderjährigkeit zur Bedingung der Straftat macht, sondern ebenso ein „Entgelt“ für die Sexleistungen.

Mülheimer Priester bestreitet ein „Entgelt“ für Sexleistungen

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Aus wenigstens einem Chat ging eine Vereinbarung Sex gegen „Taschengeld“ hervor. Über das Portal „Gay Romeo“ hatten sich der Priester und der Jugendliche kennengelernt. Dort hatte der junge Mann laut Anklage „Küssen, Kuscheln, bl**sen, w***sen“ angeboten.

Dass jedoch beim Treffen tatsächlich Geld geflossen sei, daran könne er sich nicht mehr erinnern, gab der Betroffene im Mai als Zeuge vor dem Amtsgericht an. Dagegen räumte der damals 17-Jährige ein, dass es bei verschiedenen Treffen durchaus Geschenke gegeben hatte in Form von bezahlten Essen, einer Spielkonsole und Spielen.

Sitzung vertagt, da Zeuge kurzfristig absagte

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Diese hätten aber nicht im Zusammenhang mit seinen Sexleistungen gestanden. Das Amtsgericht sah den Sachverhalt jedoch damals durch die Chats bestätigt. Das Urteil: drei Monate auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe. Allerdings würde die Verurteilung auch Folgen nach Kirchenrecht nach sich ziehen. Nun hofft die Verteidigung durch die erneute Vernehmung des Betroffenen auf ein anderes Urteil.

Doch zum Gerichtstermin am Mittwoch sagte der Zeuge unversehens ab. Die Verhandlung ist daher auf Montag, 17. Oktober, 11 Uhr vor dem Landesgericht in Duisburg vertagt.