Mülheim. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den Mülheimer Doppelhaushalt 2022/2023 genehmigt. Was das für städtische Ausgaben und Wirtschaft bedeutet.
Die Düsseldorfer Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher genehmigt die Fortschreibung der Haushaltssanierung der Stadt Mülheim. Somit könne die vom Rat der Stadt beschlossene Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2022/2023 nun in Kraft gesetzt werden.
Nachdem bereits die Jahre 2019, 2020 und 2021 mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen wurden, ist auch die Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2022/2023 durch die Bezirksregierung positiv bewertet worden. Damit wird die vorläufige Haushaltsführung beendet und Ausgaben können wie geplant getätigt werden. Insbesondere die Wirtschaft könne in der schwierigen Zeit der Energie-Krise und der anhaltenden Pandemie davon profitieren.
Mülheimer Kämmerer: Es fehle an echter, finanzieller Hilfe
Stadtkämmerer Frank Mendack teilt die Risikoeinschätzung der Finanzaufsicht: „Die bilanzkosmetische Hilfe des Landes hat zum Schuldenabbau nicht beitragen können, daher würde der Wegfall ab 2024 auch nicht zu weniger Einnahmen führen, hier fehlt nach wie vor die echte, die finanzielle Hilfe.“ Losgelöst von der Haushaltsgenehmigung sei es notwendig, weiter mit strenger Haushaltsdisziplin zu wirtschaften und das einnahmebasierte Ausgabeverhalten fortzusetzen. Das Haushaltssanierungskonzept gilt nach Ausscheiden aus dem Stärkungspakt weiterhin. Das sei auch notwendig, „da die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen der gestiegenen Energiepreise überwiegend noch nicht angekommen sind“, so der Stadtkämmerer.
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Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher erkennt in ihrer Haushaltsverfügung ausdrücklich die breit aufgestellten Sanierungsmaßnahmen und die aktive Fortschreibung durch die Stadt Mülheim an. Künftig gelte es, die fortbestehende bilanzielle Überschuldung von aktuell 464 Millionen Euro weiter abzubauen und sie nicht weiter durch Ergebnisdefizite ansteigen zu lassen.