Mülheim. Eine neue Gesetzeslage erlaubt der Stadt Mülheim nun, auch verrottete Privathäuser abzureißen. Auf Kosten der untätigen Eigentümer.

Die Brandruine an der Tilsiter Straße – man sieht sie kaum noch. Die Hausreste sind zugewuchert mit Grünzeug jeder Art – ebenso das gesamte Grundstück. 2018 hatten Unbekannte hier Feuer gelegt, das stattliche Einfamilienhaus brannte aus. Die Eigentümerin, die in Süddeutschland lebt, hatte damals erklärt, sie wolle sich kümmern. Aber nichts geschah. Das könnte sich jetzt – nach vier Jahren – ändern.

Zwei Jahre nach dem Brand, also 2020, hatte unsere Redaktion erneut bei der Stadt nachgefragt, denn das Haus verfiel immer mehr, in der gesamten Umgebung lag ein penetranter Schimmelgeruch in der Luft. Das beunruhigte und ärgerte Nachbarn, aber auch Eltern von Kindern aus der Hölterschule, die direkt an das verwilderte Grundstück angrenzt.

Stadt Mülheim waren die Hände gebunden, sie sicherte das Grundstück ab

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Die Stadt erklärte 2020, sie habe nie wieder etwas von der Eigentümerin gehört und man selber könne nicht tätig werden, da es sich um Privateigentum handele, mit dem die Besitzerin machen könne, was sie wolle. Die Stadt habe das Grundstück mit einem Bauzaun abgesperrt, Fenster und Türen mit Spanplatten zugenagelt, die Gesundheitsgefahren durch die Schimmelsporen geprüft. Ihre Aufgabe sei es, Gefahren von den Bürgern fernzuhalten. Die Rechnung für die ergriffenen Maßnahmen sei der Eigentümerin zugegangen.

Diese hat zwischenzeitlich ein paar Stützbalken im Innern des Gebäudes aufstellen lassen, mehr aber nicht. Doch eine neue Gesetzeslage in der Bauordnung kann nun mehr Bewegung in die Sache bringen. „Seit letztem Jahr können wir, wenn ein Haus abgängig – also nicht mehr zu retten – ist, selbst tätig werden und es beseitigen“, erklärt Stadtsprecher Volker Wiebels. Auf Kosten der Eigentümer, versteht sich.

Stadt Mülheim schickte Anhörung, Ordnungsverfügung kann folgen

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Der Besitzerin von der Tilsiter Straße habe man jüngst einen Anhörungsbogen zugeschickt, in dem auch stehe, dass die Stadt das Haus abreißen wird, wenn nicht bald etwas passiert. „Sie hat nun drei Optionen: selber machen oder mit uns ins Gespräch kommen oder klagen“, so Wiebels. Eine Ordnungsverfügung sei mit der Anhörung noch nicht ergangen, könne aber folgen.

Das betreffende Haus beziehungsweise das übrig gebliebene Gerippe ist ein Fertighaus, auf den Fundamenten kann man laut Stadtverwaltung kein neues Gebäude errichten. „Wer immer dort mal etwas Neues bauen will, muss eine neue Baugenehmigung erwirken“, erklärt der Stadtsprecher.

Weitere Problemhäuser in Mülheim könnten folgen

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Durch die geänderte Gesetzeslage könnten übrigens nun auch andere verfallene Problemhäuser im Stadtgebiet vielleicht beseitigt werden. „Bei einem weiteren Haus sind wir schon so vorgegangen wie an der Tilsiter Straße. Der Eigentümer hat mittlerweile gegen die Stadt geklagt, das Verfahren läuft“, berichtet Volker Wiebels und ergänzt: „Es werden ganz sicher weitere Fälle folgen.“

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