Mülheim. 56-Jähriger sprühte in Mülheim mit Pfefferspray und forderte Autoschlüssel. Der Betrunkene wollte seinen Bruder in Remscheid besuchen.

Eine böse Überraschung erlebte ein 43-jähriger Mitarbeiter einer offenen Suchthilfeeinrichtung in Saarn am späten Abend des 16. September 2021. Als der Mann, der Bereitschaftsdienst hatte, die Tür des auch als Schlafraum dienenden Büros öffnete, sprühte ihm jemand Pfefferspray ins Gesicht und forderte die Autoschlüssel des Mitarbeiters. Die Tat brachte einem 56-Jährigen nun eine Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung ein.

Dem Mitarbeiter der Suchthilfeeinrichtung gelang es trotz Atemnot und Tränenblindheit noch, den Räuber aus dem Raum zu drängen, die Tür zu verriegeln und Hilfe zu holen. Die Polizei traf den Täter kurze Zeit später vor dem Gebäude an.

Polizei musste renitenten Angeklagten fixieren

Da er nicht freiwillig mitkommen wollte und stattdessen auch noch eine Beamtin sexuell beleidigte, wurde er zu Boden gebracht und ihm wurden Handfesseln angelegt. Der 43-jährige Geschädigte erlitt schmerzhafte Hautreizungen und Verätzungen im Gesicht und am Oberkörper. Zur Tatzeit hatte er, weil er gerade ins Bett gehen wollte, nur eine Unterhose getragen.

Der voll geständige Angeklagte entschuldigte sich bei dem Zeugen, der davon allerdings wenig wissen wollte. Der seit Jahrzehnten alkoholkranke 56-Jährige, der seit Jahren in der Mülheimer Einrichtung lebte, berichtete, er habe am Tattag einen Rückfall in die Sucht gehabt. Ein Anruf habe ihn in Sorgen um seinen Bruder gestürzt, der ebenfalls in einer Suchthilfeeinrichtung lebt und schwer herzkrank ist.

Rund zwei Promille Alkohol im Blut

Mit rund zwei Promille Alkohol im Blut hatte sich der Angeklagte in den Kopf gesetzt, zu seinem Bruder nach Remscheid zu fahren. Da er weder Führerschein noch Auto hatte, sei er spontan auf die Idee zu dem Überfall gekommen.

Die Strafkammer überstieg mit zwei Jahren und drei Monaten Haft deutlich den Strafantrag der Staatsanwältin. Zwar sei der Angeklagte voll geständig und möglicherweise nur eingeschränkt schuldfähig gewesen, doch sei angesichts einer ganzen Reihe von Vorstrafen eine Bewährungsstrafe nicht mehr möglich, so das Gericht. Die Strafe wird der Mann allerdings in einer geschlossen Entziehungsanstalt verbringen dürfen. Das Gericht ordnete mit dem Urteil seine Unterbringung an. Voraussichtliche Dauer der Maßnahme: mindestens zwei Jahre.