Mülheim. Die Grundsteuerreform mit der Neubewertung bebauten Grundstücken wirft viele Fragen auf. Mülheims Verwaltung sagt aber: Wir sind nicht zuständig.

Aktuell erreichen die Mülheim Stadtverwaltung nach eigener Angabe zahlreiche Anfragen zur Grundsteuerreform, die alsbald Handeln der Grundeigentümer nötig macht. Die Stadt appelliert an Bürgerinnen und Bürger, dass sie die falsche Ansprechpartnerin ist.

Mit der Grundsteuerreform, die ab 2025 greifen soll bei neuer Bewertung von bebauten Grundstücken, sind Bürger laut Verwaltung zwar absehbar ab Juli 2022 verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Doch weist die Verwaltung darauf hin, dass nicht sie, sondern das Finanzamt jene Steuererklärung zur Bewertung von Grundstücken und Gebäuden entgegennimmt und daher in dieser Sache Ansprechpartner für die Bürger sei.

Stadtverwaltung: Nur das Finanzamt kann Fragen der Bürger beantworten

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Die Stadtverwaltung sei nicht direkt an dem Verfahren der Neubewertung beteiligt und habe auch keinen Zugriff auf die entsprechenden Daten. Informationen zur Steuererklärung und zum Internetportal Elster seien ausschließlich über das Finanzamt Mülheim erhältlich. „Fragen zur Bewertung von Grundstücken und Gebäuden können auch nur von dort beantwortet werden“, so Lutz Braukmann, Leiter des Fachbereiches Finanzen.