Mülheim. Auf dem Mülheimer Rathausmarkt soll im Sommer ein Pop-up-Biergarten eröffnen. Das schlägt die örtliche SPD vor. Doch wer soll ihn betreiben?
Schon im Januar hatte die SPD die Idee eines sogenannten Pop-up-Biergartens auf dem Mülheimer Rathausmarkt in die politische Diskussion eingebracht. In der zuständigen Bezirksvertretung 1 stößt das Vorhaben grundsätzlich auf Zustimmung, doch es gibt noch offene Fragen.
Die Sozialdemokraten stützen sich bei ihrem Antrag auf ähnliche Initiativen in benachbarten Städten, vor allem in Gelsenkirchen. „Hinzu kommt, dass die Außengastronomie in Zeiten von Corona sehr an Popularität gewonnen hat. Sie bietet den Menschen die Möglichkeit, unter freiem Himmel und unter Einhaltung der Abstandsregeln zusammen zu kommen“, sagt Oskar Obarowski, Fraktionsvorsitzender der SPD in der BV1.
CDU bekennt „große Sympathien“ für die Idee
„Ich habe große Sympathien für diese Idee, vermisse aber einen Betreiber“, sagt sein CDU-Amtskollege Hansgeorg Schiemer. Hier sieht die SPD die Verwaltung am Zug, eventuell mit Hilfe der Mülheimer Stadtmarketing- und Tourismus GmbH einen Betreiber zu finden. Eine Konkurrenzsituation etwa zum nahe gelegenen Ratskeller sieht Obarowski nicht.
Andreas Preker-Frank, der mit seinem Verschönerungsklub auch eine Belebung des Rathausmarktes ins Auge gefasst hat, hat laut eigener Aussage bereits mit lokalen Gastronomen über einen zeitlich begrenzten Biergarten in der City gesprochen. „Es entsteht Interesse“, berichtet Preker-Frank.
Verwaltung kennt noch keine interessierten Gastronomen
Das ist bei der Verwaltung noch nicht angekommen. „Uns sind keine Gastronomen bekannt, die an einem solchen Vorhaben teilnehmen möchten“, sagt Daniel Bach, Abteilungsleiter im Amt für Stadtplanung und Wirtschaftsförderung.
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Bach erläuterte auch, welche Hürden auf dem Weg zu einem Pop-up-Biergarten zu nehmen sind. Der oder die Betreiber müssten Toiletten und Lagercontainer bereitstellen, um das Equipment und die Bestuhlung lagern zu können. Die Wasser- und Stromversorgung sei auf dem Marktplatz gewährleistet – dies sei im Hinblick auf mögliche andere Standorte nicht überall in der Innenstadt der Fall.
Antrag beim Ordnungsamt inklusive Konzept ist notwendig
Vor der Eröffnung sein ein Antrag beim Ordnungsamt inklusive eines Konzepts zu stellen – und zwar rechtzeitig, denn möglicherweise müsse noch die persönliche Zuverlässigkeit geprüft werden. Dass eine Schankerlaubnis für alkoholische Getränke vorliegen müssen, klingt banal, oft sei eine solche Erlaubnis aber auf die bestimmte Person und eine Örtlichkeit beschränkt. Auch das Thema Ruhestörung sei zu beachten und die Öffnungszeiten gegebenenfalls anzupassen.