Mülheim. Die Corona-Regeln werden ab Freitag auch bei Trauungen gelockert: Es dürfen mehr Gäste im Trausaal sein und auch mitfeiern. Was für Kinder gilt.

Durch die neue Coronaschutzverordnung lockern sich ab Freitag, 4. März, die Regeln im Standesamt bei den Trauungen, teilte die Stadtverwaltung Mülheim mit. Was bleibt: die Pflicht zur Händedesinfektion und 3G für alle.

Ab Freitag dürfen in den Trauzimmern wieder mehr Personen anwesend sein: 20 Gäste im Trausaal (Rathaus), je 30 Gäste im Aquarius und im Wappenzimmer von Schloß Broich. 40 Gäste im Schloß Styrum, 50 Gäste im Rittersaal von Schloß Broich. 75 Gäste dürfen auf den Booten der Weißen Flotte dabei sein. Alle Zahlen gelten zuzüglich zu Hochzeitspaar, Trauzeugen und (ein) Fotograf. Kinder ab 3 Jahren zählen mit.

Für die Gäste besteht Maskenpflicht – keine Maske mehr für das Brautpaar

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Zudem gilt ab 4. März: Die Maskenpflicht entfällt während der Trauung für Standesbeamte und das Hochzeitspaar. Für die Gäste besteht Maskenpflicht. Wichtig ist: Da die Testungen an Schulen abgeschafft wurden, müssen auch Kinder ab Schuleintritt einen dokumentierten Testnachweis vorweisen.

Zur Überprüfung der Impf- und Test-Statusnachweise und der Personenzahl ist zu den Eheschließungen weiterhin die Anwesenheitsliste des Standesamtes vorausgefüllt mitzubringen. Diese ist online über die Homepage der Stadtverwaltung/Standesamt abrufbar.