Mülheim. Wer einen Patienten im Mülheimer EKM besuchen möchte, muss ab 7.3. einen negativen Test vorlegen. Welche Bedingungen noch erfüllt sein müssen.

Im Evangelischen Krankenhaus Mülheim (EKM) gelten ab Montag, 7. März, neue Regelungen für Besucher: Wer einen negativen Schnell- oder PCR-Test vorweisen kann, der nicht älter als 24 Stunden ist, ist herzlich willkommen – allerdings nur montags, mittwochs und samstags zwischen 15 und 18 Uhr und nur für maximal eine Stunde.

„Wir freuen uns, dass wir unseren Patientinnen und Patienten wieder Besuche ermöglichen können“, sagt EKM-Geschäftsführer Nils B. Krog. „Wir bleiben aber weiter vorsichtig und haben deshalb bestimmte Regelungen festgesetzt.“ Besucherinnen und Besucher dürfen das Krankenhaus ab 7. März nur betreten, wenn sie ein aktuelles negatives Ergebnis von einer anerkannten Teststelle vorweisen können. Das Testresultat muss zum Besuch mitgebracht werden. Dies gilt auch für jene Besucherinnen und Besucher, die geimpft oder genesen sind.

Alle Personen, die die Klinik betreten, müssen eine FFP2-Maske ohne Ventil tragen

Zudem gibt es festgelegte Besuchstage: Besuche sind montags, mittwochs und samstags zwischen 15 und 18 Uhr für eine Person für maximal eine Stunde erlaubt. Alle Personen, die das Krankenhaus betreten, müssen eine FFP2-Maske ohne Ventil tragen. Die Maskenpflicht gilt auch im Patientenzimmer.

Ausnahmen von den festgelegten Besuchszeiten gelten für Besuche bei Schwerstkranken, Palliativpatientinnen und -patienten und Kindern. Diese Ausnahmen müssen vorab mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt abgesprochen werden. Auch für den Kreißsaal gilt eine Ausnahmeregelung: Unter der Geburt darf eine Person die werdende Mutter begleiten. Alle Regelungen werden fortlaufend auf der Internetseite www.evkmh.de aktualisiert.