Mülheim. G8-Schüler müssen ihr Gymnasium 2023 verlassen und auf eine Bündelungsschule wechseln, wenn sie sitzenbleiben. Was das genau bedeutet.

Schock für Schüler: Das NRW-Schulministerium hat sogenannte Bündelungsgymnasien eingerichtet - landesweit insgesamt 80 an der Zahl. Wer 2023 in der zehnten Klasse auf dem Gymnasium sitzenbleibt, muss die Schule verlassen. Der Grund: Die Umstellung der Gymnasien in NRW von G8 auf G9. Seit dem Schuljahr 2019/2020 wird das Abitur wieder in neun statt in acht Jahren gemacht.

In Mülheim wurde unter anderem das Karl-Ziegler-Gymnasium in der Stadtmitte ausgewählt. Hier werden ab dem Schuljahr 2023/24 alle Sitzenbleiber unterrichtet.

Ein Jahrgang fehlt in den Mülheimer Gymnasien durch die Umstellung von G8 auf G9

https://www.waz.de/politik/g8-auf-g9-elternvertreter-kritisieren-nrw-schulministerium-id234489595.html

Die aktuellen Neuntklässler zählen zum letzten G8-Jahrgang. Sie machen 2025 Abitur und wechseln zum Sommer in die Oberstufe. Der erste G9-Jahrgang macht 2027 Abitur, also zwei Jahre später. Dadurch fehlt ein Jahrgang in den Gymnasien. Laut Schulrecht ist es nicht erlaubt, von der Oberstufe in die Mittelstufe zu wechseln. Bei G9 zählt aber erst die elfte Klasse zur Oberstufe.

In der Karl-Ziegler-Schule werden die Schülerinnen und Schüler daher gebündelt. Ab dem Schuljahr 2023/24 entsteht dadurch eine zusätzliche Oberstufe. Sie macht 2026 das Abitur. Auch die Gesamtschulen in Mülheim bieten einen Oberstufenjahrgang an. Dazu gehören die Gustav-Heinemann-Schule, die Willy-Brandt-Schule und die Gesamtschule Saarn.

Nicht nur Sitzenbleiber von Mülheimer Gymnasien müssen zur Bündelungsschule

Mehrere Schülerinnen und Schüler sind von der Regelung betroffen. Sie gilt auch für diejenigen, die ein Auslandsjahr in der Oberstufe machen wollen und das verpasste Schuljahr wiederholen müssen. Auch wer im nächsten Jahr von einer Sekundar- oder Realschule auf ein Gymnasium wechseln will, muss auf eine der Bündelungsschulen.

Wie die Regelung in Mülheim konkret umgesetzt werden soll, ist unklar. „Das hängt davon ab, wie viele tatsächlich betroffen sind“, sagt Peter Hofmann. Er ist stellvertretender Leiter im Amt für Kinder, Jugend und Schule in Mülheim.