Mülheim. Die Sondernutzungsgebühr für die Mülheimer Außengastronomie wird vermutlich auch 2022 nicht erhoben. Eine politische Mehrheit zeichnet sich ab.

Auch die Mülheimer Gastronomie ist von der Corona-Pandemie besonders schwer getroffen. Schon im vergangenen Jahr wurde vom Stadtrat beschlossen, dass die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie wegen der Corona-Einschränkungen für 2021 erlassen werden. Das könnte auch für 2022 so kommen, eine politische Mehrheit zeichnet sich bereits deutlich ab.

Die Verwaltung regte im Ausschuss für Bürgerangelegenheiten, Sicherheit und Ordnung (BSO) an, dass der Stadtrat beschließen möge, die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie für das Jahr 2022 um 50 Prozent zu reduzieren und somit nicht mehr vollständig auf die Gebühren zu verzichten. Begründet wurde dies von Kerstin Kunadt damit, dass die Gastronomie zwar Einschränkungen unterliege, aber in 2022 mit keinem generellen Lockdown zu rechnen sei und die Gastronomie daher weniger Einschränkungen als im Vorjahr habe.

Ein Gebührenausfall von 50 Prozent bedeute 20.000 Euro, schätzt die Mülheimer Verwaltung

Zuvor hatte die Leiterin des Ordnungsamtes auf einen Lagebericht der Dehoga (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) verwiesen, der nach einem recht zufriedenstellenden Sommer den starken Umsatzrückgang im Herbst/Winter anführte. Ein 50-prozentiger Gebührenausfall für das Jahr 2022 würde im Falle eines positiven Votums etwa 20.000 Euro betragen, schätzt die Verwaltung in ihrer Vorlage.

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Zur Abstimmung kam im BSO-Ausschuss aber letztlich die Antragsänderung von CDU und Grünen, die Sondernutzungsgebühren für die Mülheimer Außengastronomie für 2022 wieder vollständig, also nicht nur zu 50 Prozent, sondern zu 100 Prozent zu erlassen. „Dieses muss auch in diesem Jahr wieder beschlossen werden, um den Gastronomen in der derzeitig pandemiebedingt immer noch angespannten Situation zu helfen“, lautete die Begründung.

Bei einer Enthaltung wurde diesem Antrag einstimmig von allen Fraktionen zugestimmt. Der Antrag muss noch durch den Finanzausschuss. Die endgültige Entscheidung wird der Mülheimer Stadtrat am 17. Februar treffen.