Mülheim. Öffentliche Osterfeuer sind wegen Corona ohnehin verboten. Wer privat ein Feuer entzündet, muss laut Feuerwehr Mülheim viele Regeln beachten.
Öffentliche Osterfeuer sind in diesem Jahr verboten. Darauf weist die Feuerwehr Mülheim ausdrücklich hin. Private Osterfeuer sind gestattet, allerdings nur in der Nacht von Ostersamstag, 3. April, auf Ostersonntag, 4. April. Dabei sind die Corona-Regeln zu beachten, vor allem Abstand ist zu halten. Die nicht-öffentlichen Osterfeuer müssen nicht bei der Feuerwehr angemeldet werden.
Auch wenn die privaten Veranstaltungen generell erlaubt sind, Thorsten Drewes von der Feuerwehr Mülheim rät wegen der aktuellen Lage davon ab. Wer sich trotzdem dafür entscheidet, müsse wegen der möglicherweise schon wieder vorherrschenden Trockenheit die Vegetation im Blick behalten: „Einmal nicht aufgepasst und schon muss die Feuerwehr anrücken“, so Pressesprecher Drewes.
Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Beteiligten
Er zählt auf, welche Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Beteiligten und vor ungewollter Brandausbreitung getroffen werden müssen: Die Feuerstelle müsse ausreichend Abstand von Bebauung und brennbaren Gegenständen haben. Der Untergrund darf nicht brennbar sein. Die Windrichtung ist zu beachten. Das Feuer muss vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden und bis zum vollständigen Erlöschen von erwachsenen Personen beaufsichtigt werden.
Sicherheitshalber sollten immer ein oder mehrere Eimer Wasser bereitstehen, sagt Drewes, oder ein Gartenschlauch angeschlossen sein. Brennbare Flüssigkeiten, wie Spiritus oder Grillanzünder dürften wegen der möglichen Stichflammenbildung nicht verwendet werden. Bei Waldbrandgefahr sind auch Brauchtumsfeuer in Waldnähe nicht erlaubt. Und das Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten.
Sollte dennoch etwas „schiefgehen“, gilt wie immer die Notrufnummer 112. Weitere Infos sind erhältlich unter https://www.muelheim-ruhr.de/cms/verbrennen_von_gartenabfaellen__brauchtumsfeuer1.html auf der städtischen Homepage.