Mülheim. Bei der Kontrolle eines 16-Jährigen am Mülheimer Hauptbahnhof fanden Beamte der Bundespolizei täuschend echt aussehende Softairwaffen.
Beamte der Bundespolizei kontrollierten gegen 18 Uhr am Freitagabend am Mülheimer Hauptbahnhof anlässlich des dort bestehenden Waffenverbots. Ein 16 Jahre alter Mülheimer verwies bei der Frage nach gefährlichen Gegenständen auf mehrere Softairwaffen in seinem Gepäck.
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Die Beamten fanden drei Softairwaffen mit Anbauteilen, eine Spielzeugpistole und ein Klappmesser. Die Softairwaffen waren von den Beamten auf den ersten Blick nicht von echten Waffen zu unterscheiden. Softairwaffen werden auch als Druckluft- oder Airsoftwaffen bezeichnet. Solange diese eine Energie unter 0,5 Joule aufbauen, unterliegen sie nicht dem Waffengesetz. Allerdings dürfen sie in der Öffentlichkeit nur in einem geschlossenen Behältnistransportiert werden, was der junge Mülheimer versäumt hatte.
Die Bundespolizei stellte die Gegenstände sicher und leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz ein. Seit dem 3. März besteht eine Waffenverbotszone in den Hauptbahnhöfen Mülheim, Essen und Gelsenkirchen.