Mülheim. Ein Mülheimer (32) ist trotz nachgewiesenem Diebstahl und Sachbeschädigung freigesprochen worden. Er kann sich an die Taten nicht erinnern.

Mit einem Freispruch endete das Verfahren gegen einen 32-jährigen Mülheimer vor dem Landgericht Duisburg. Der psychisch gestörte Mann konnte für die ihm zur Last gelegten Taten nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, da er sie im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hatte. Zum Schutz der Allgemeinheit ordnete die Kammer allerdings die unbefristete Unterbringung des 32-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Der Prozess, der Ende Januar begann, hatte eigentlich eine Woche später nach nur zwei Verhandlungstagen enden sollen. Doch da der Angeklagte sich an den größten Teil der ihm vorgeworfenen Vergehen nicht mehr erinnerte, mussten die Taten durch die Vernehmung zahlreicher Zeugen aufgeklärt werden. Erschwerend kam hinzu, dass mehrere Zeugen den Vorladungen aus ganz unterschiedlichen Gründen zunächst nicht nachgekommen waren.

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Polizei nahm Mülheimer (32) in Boxershorts und Socken fest

Am Ende konnten alle Punkte so festgestellt werden, wie sie in der umfangreichen Anklageschrift aufgelistet worden waren. So war die Kammer nach fünf Verhandlungstagen davon überzeugt, dass der 36-Jährige zwischen Januar und April 2020 in insgesamt elf Fällen Sachbeschädigungen, Diebstähle und Hausfriedensbrüche, vor allem in der Mülheimer Innenstadt, begangen hatte. In mehreren Fällen hatte er sich gegen die herbei gerufene Polizei gewehrt.

In Boxershorts und Socken und mit erhobenen Händen war er am 2. Januar 2020 aus seiner Wohnung an der Hornstraße getreten und hatte sich – diesmal widerstandslos – festnehmen lassen. Zuvor hatte er sich allerdings in seiner Wohnung verbarrikadiert und den Einsatz von Waffen angedroht.

Da er die Männer in den blauen Uniformen vor seiner Tür offenbar nicht für echte Polizisten hielt, hatte er sich bei der Leitstelle der Polizei erkundigt. Zu seinem Glück folgte er dem Rat, sich zu ergeben. Denn die Mülheimer Polizisten erwogen schon ernsthaft die Anforderung eines Sonder-Einsatz-Kommandos.

Schwere psychische Störung: Täter litt unter Wahnvorstellungen

Ein Sachverständiger bescheinigte dem 32-Jährigen am Ende der umfangreichen Beweisaufnahme eine seit längerem bestehende schwere psychische Störung. Eine Störung, die sich durch den Drogenkonsum des Angeklagten noch verschlimmert habe, auch wenn der 32-Jährige den Drogenrausch als heilsame Therapie angesehen hatte. Zur Tatzeit habe der unter Wahnvorstellungen leidende Angeklagte seine Handlungen nicht steuern können.

Eine wirksame Therapie könne nur in einer geschlossenen Einrichtung erfolgen, so die Ansicht des Gutachters. Insbesondere, weil nur so die regelmäßige Einnahme von Medikamenten sicher gestellt werden könne. Ohne Therapie bestehe die Gefahr, dass der Erkrankte weitere gefährliche Straftaten begehe. Der Strafkammer blieben aufgrund dieser Expertise nur der Freispruch und der Unterbringungsbeschluss.